Hessen sieht Verbesserungsbedarf für mehr Chancengleichheit beim BAföG
Marburg 05.04.2019 (pm /red) Wissenschaftsministerin Angela Dorn hat gestern in ihrer Rede im Hessischen Landtag betont, dass Hessen großen Verbesserungsbedarf beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sehe. Anlass war die Debatte zur Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag unter dem Titel „BAföG weiter verbessern für mehr Chancengleichheit – Orientierungsstudium in Hessen erleichtern, besondere Lebenssituationen stärker berücksichtigen“.
„Gute Bildung und Ausbildung sollen nicht vom eigenen Geldbeutel oder dem der Eltern abhängen. Damit das BAföG auch in Zukunft Bildungsgerechtigkeit garantiert und Erfolgsgeschichten schreibt, muss es regelmäßig weiterentwickelt werden. Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für eine BAföG-Novelle greift aber an einigen Stellen zu kurz. Deshalb haben wir uns im Bundesrat für weitere Verbesserungen eingesetzt“, so die hessischen Wissenschaftsministerin.
Orientierungsstudium
Hessen habe sich für eine Öffnung des BAföG für Orientierungsstudiengänge oder des Studiums angepasster Geschwindigkeiten stark gemacht. Mit seinen Modellversuchen an Orientierungsstudiengängen gehe Hessen bundesweit voran: Die Universitäten Frankfurt und Kassel starten damit in den nächsten beiden Semestern. Geplant sei eine Orientierungsphase in fachlich benachbarten Gebieten, etwa den MINT-Fächern. Nach ein bis zwei Semestern wählt man den Schwerpunkt, zum Beispiel Maschinenbau oder Elektrotechnik, wird mitgeteilt.
Hessen will als bundesweit erstes Land Orientierungsstudiengänge nicht nur für MINT-Fächer anbieten, sondern auch für Geistes- und Sozialwissenschaften. „Damit geben wir Studierenden die Möglichkeit, ihre Stärken zu entdecken und sich zu orientieren, um die richtige Wahl zu treffen. Denn eben nicht alle starten unter gleichen Voraussetzungen“, so Wissenschaftsministerin Angela Dorn.
Der Weg für diese BaföG-fähigen Studiengänge sei nicht einfach gewesen, da der Nachweis der Ausrichtung am berufsqualifizierenden Abschluss erbracht werden muss. Es brauche ein klares Bekenntnis vom Bund zu diesen Orientierungsstudiengängen und klare Rahmenbedingungen. Einige Hochschulen hätten ihre Konzepte in den Schubladen. Den Hochschulen solle mehr Wahlfreiheit für die Gestaltung für Orientierungsstudiengänge geben, die auf ihre Hochschule und den Bedürfnissen der Studierenden zugeschnitten sind, heißt es weiter aus dem wissenschaftsministerium.
Ortsabhängiger Wohnkostenzuschlag
Mit dem neuen BAföG soll die Wohnkostenpauschale von 250 auf 325 Euro erhöht werden. Die Erhöhung sei gut, aber die Mietbelastung ist nicht an allen Hochschulstandorten gleich. Hessische Studierende müssen besonders im Rhein-Main-Gebiet und Darmstadt hohe Mieten zahlen. Deshalb habe sich Hessen für einen ortsabhängigen Wohnkostenzuschlag eingesetzt.
Kreis der Anspruchsberechtigten weiter ausweiten
Ein zeitgemäßes BAföG sollte auch Antworten für verschiedene Lebensentwürfe und -situationen bieten. Dazu gehöre die Öffnung für Teilzeitmodelle, um die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu verbessern, und die Berücksichtigung der Pflege naher Angehöriger bei der Förderungshöchstdauer. Hier sieht das Land Hessen im Entwurf der Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Dazu gehört eine Regelung, die Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Fortsetzung ihres Studiums ermöglicht, auch wenn sie ansonsten nach 15 Monaten nicht mehr unter die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen.
„Ich freue mich deshalb sehr, dass unser hessischer Antrag insbesondere zum Orientierungsstudium eine breite Mehrheit im Kreis der Länder gefunden hat. Jetzt ist es an Bundesregierung und Bundestag diese Verbesserungen aufzugreifen und umzusetzen“, teilte Ministerin Dorn abschließend mit.