Spielerische Vermittlung digitaler Kompetenzen beim Familien-Medientag

21.12.2024 (pm/red) Das Programm zum „Familien-Medientag“ im Marburger Haus der Jugend hat teils spielerischen Einstieg in den Umgang mit digitalen Medien geboten. So gab es interaktive Stationen um Apps auszuprobieren, Drohnen zu steuern oder Stop-Motion-Filme …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Stadt Marburg, Stadtentwicklung

Mitwirkung statt Ausgrenzung – Forderung von Neun Marburger Bürgerinitiativen

Marburg 22.06.2019 (pm/red) „Im neuen Bürgerbeteiligungs-Konzept haben die Bürger zu wenig Mitspracherecht“, lautet die ebenso einfache wie weitreichende Kritik von neun Marburger Bürgerinitiativen am sogenannten Bürgerbeteiligungskonzept der Stadt Marburg. Nachdem im Mai die Leitlinien für die Erstellung der Vorhabenliste zur Behandlung von Themen innerhalb der 2016 versprochenen modernen, neuen Bürgerbeteiligung in Marburg vom Magistrat verabschiedet und veröffentlicht wurden, erklären neun Initiativen und Gruppen in Marburg: unter diesen Bedingungen ist die geplante Bürgerbeteiligung nicht geeignet, das gewünschte Ergebnis einer konstruktiven und zielführenden Beteiligung der Bürger und von ihnen gebildeter Initiativen zu erreichen.

Ihre Kritik formulieren die Initiativen in einer gemeinsamen Presseerklärung:
Wir unterstützen und fordern eine moderne, zeitgemäße, barrierefreie, nicht limitierende und  ergebnisoffene Beteiligung der Bürger an den Planungen und Projekten in unserer Stadt. Wir sehen aber in den bisher vorliegenden Ausführungsbestimmungen des Magistrats keine wesentlichen Fortschritte gegenüber bisherigen Beteiligungsverfahren in folgenden beispielhaften Punkten:

1.    Der Beteiligungsbeirat darf nicht paritätisch mit zufällig ausgewählten Bürgern, sachkundiger Verwaltung und zielorientierter Politik besetzt sein, sondern muss überwiegend von Bürgern für Bürger besetzt und geleitet werden. (Schon die Vorbereitungsgruppe wies ein Übermaß von Vertretern der Parteien, Verwaltung . Universität und sonstiger Interessenverbände auf.) Nicht jede Partei oder Fraktion muss einen Vertreter in diesen Beirat entsenden, es reicht ein Vertreter für alle Parteien, der von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt wird. Die Verwaltung ebenso. Den Vorsitz darf nicht automatisch der Magistrat (Oberbürgermeister) führen, sondern ein vom Beirat gewähltes Mitglied. Auch dass die Öffentlichkeit, z.B. Vertreter von BIs, zu den Beiratsitzungen nicht zugelassen wird, spricht gegen eine wirklich zielgerichtete, ergebnisoffene und transparente Form einer Bürgerbeteiligung.

2.      Das Auswahlverfahren für die Bürgervertreter im Beirat kann nach dem Prinzip der zufälligen Telefonbuchauswahl allein nicht funktionieren. Im Beirat müssen auch einige Vertreter von Bürgerinitiativen und einige interessierte und sachkundige Bürger vertreten sein, auch um den geschulten und sachkundigen Vertretern der Verwaltung und politischen Interessen möglichst auf Augenhöhe begegnen zu können. Die Sitzungen müssen öffentlich sein. In ihnen muss jedermann gehört werden können. Ein verbrieftes Rederecht ist im Sinne der offenen Bürgerbeteiligung unabdingbar.

3.  Bürgerinitiativen und Aktionsbündnisse sind ein unverzichtbarer Bestandteil der bürgerlichen Mitgestaltung und Einflussnahme. Es ist ein Zeichen von Toleranz und Transparenz, auch anders denkende Bürger in diesen Beirat zu bitten, um für eine gemeinsame Sache zusammenzuarbeiten.

4.      Als wesentliches Werkzeug der Bürgerbeteiligung ist die beabsichtigte Vorhabenliste untauglich. Ihre Ausführungsbestimmungen enthalten sehr wenig Muss-Bestimmungen. Unter ‚kann’ oder ‚soll’ könnte es zu oft im Ermessen von Politik und Verwaltung bleiben, ob Vorhaben auf die Liste kommen oder nicht. Alle Vorhaben, die stadtbildprägend sind oder stadtplanerisch eingreifen, gehören auf die Vorhabenliste ohne vorherige Abgrenzungen der Verwaltung.

Seit Herbst 2016, nachdem die IG MARSS e.V. zuvor in einer öffentlichen Veranstaltung mit Informationen zu Bürgerbeteiligungsformen in anderen Städten „Bürgerbeteiligung JETZT!“ für Marburg gefordert hatte, machten mehrere Bürgerinitiativen in Marburg weiterhin schlechte Erfahrungen mit existierenden Bürgerbeteiligungsveranstaltungen. Insofern könnten auch jetzt abgehaltene Bürger-Workshops (Hasenkopf u.a.) an Bedeutung und Wirksamkeit verlieren, wenn die hier kritisierten Regelungen den weiteren Verlauf des Beteiligungsverfahrens in eine von den Bürgern nicht gewünschte Richtung lenken würden.

Überregulierte und von Politik und Verwaltung kontrollierte Beteiligung der Bürger

Sehr viele Mitglieder der unterzeichnenden Initiativen haben in den Vorbereitungsgremien der neuen BB mitgewirkt. In den nun vorgelegten Grundsätzen und Werkzeugen finden sie aber wesentliche Punkte ihrer kritischen Positionen nicht wieder.( Beispiele wesentlicher Punkte unten.)

Marburg bekommt eine überregulierte und von Politik und Verwaltung kontrollierte Beteiligung der Bürger. Aus diesem Grund können wir daran noch nicht mitwirken und fordern, vor Umsetzung des Konzeptes – nach einer Akzeptanzumfrage unter den Bürgern – entsprechende Korrekturen vorzunehmen und dabei auch die Bürgerinitiativen einzubeziehen.

Wir fordern den Magistrat auf, eine verbesserte Version vorzulegen. Dazu bieten die unten aufgeführten Unterzeichner dieser Erklärung ihre konzeptionelle Mitarbeit an.

BI GeiST, BI Grüner Wehr, BI Höhenweg, BI MarNA, BI Windkraft Görzhausen, IG MARSS e.V., Lokale Agenda  AG Nachhaltige Stadtentwicklung, Lokale Agenda AG Ökologie, MIO – Marburger Institut f. Ornithologie und Ökologie e.V.

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungswünsche:

Konzept der Bürgerbeteiligung Forderung der Vereine und Bürger-Initiativen
Beteiligungsbeirat aus 11 Bürgern, 7 Stadtverordneten,
3 Mitgliedern der VerwaltungVorsitz: Magistrat        (S. 25)
Beteiligungsbeirat aus mindestens 7 Bürgern,
je 1 Vertreter von Stadtparlament und Verwaltung
Vorsitz: vom Beirat gewählt
„Die Sitze der Einwohner/innen werden nach dem Verfahren einer geschichteten Zufallswahl besetzt.“                                            (S. 26) Der Beirat wird aus Einwohnern/innen (ausgewählt nach dem… Zufallsverfahren) und interessierten und sachkundigen Bürgern und u.a. von Vertretern von BIs gebildet.
„Der Beirat tagt grundsätzlich nicht öffentlich…“                                       (S. 25) Der Beirat tagt immer öffentlich.
Bestimmte „städtische Planungen (Vorhaben) sollen auf der Liste erscheinen…“        (S. 22) Sämtliche Planungen (Vorhaben) werden ohne vorherige Selektion umfassend und transparent in die Vorhabenliste aufgenommen .

Contact Us