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Steuerkriminalität: 1,5 Milliarden Euro aus betrügerischen Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften in Hessen

Kassel 04.11.2019 (pm/red) Finanzminister Dr. Schäfer berichtete im Landtag über aktuellen Stand der Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte.
„Hessen hat bereits 1,5 Milliarden Euro aus betrügerischen Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften für die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gesichert. Und die Aufklärung geht weiter: Hessen verfolgt erfolgreich und konsequent Steuerkriminalität durch dubiose Aktiengeschäfte. Wir sind Vorreiter bei der Aufklärung des milliardenschweren Betrugs durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Auch bei der Aufdeckung von Cum-Cum-Gestaltungen hat die Hessische Steuerverwaltung entscheidend mitgewirkt“, erklärte heute Finanzminister Thomas Schäfer im Rahmen der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags.

Cum-Ex
Bei Cum-Ex-Geschäften waren es hessische Betriebsprüfer, die 2009 erstmals die bewusst zulasten des Gemeinwesens konstruierten Machenschaften aufspürten. „Die Hessische Steuerverwaltung hat hierzu bislang in 32 Steuerfällen ermittelt“, berichtete Finanzminister Schäfer. „In 15 Fällen sind die Prüfungen mittlerweile abgeschlossen. In den vergangenen Monaten haben wir dabei weitere 200 Millionen Euro für das Land gesichert. Somit konnten wir bislang fast 1 Milliarde Euro, die dem Staat entzogen wurden, bereits wieder für das Gemeinwesen verbuchen. Auch Banken wurden dabei in Hessen in Cum-Ex-Fällen in Haftung genommen: Über 100 Millionen Euro konnten so getilgt werden“, so Schäfer. Aus den aktuell noch laufenden 17 Prüfungen könnten nach Schätzungen rund weitere 200 Millionen Euro wieder für Hessen beansprucht werden.

„Unsere Steuerverwaltung hat spezielle Ermittlungsgruppen aus erfahrenen Steuerfahndern und Bankenprüfungsspezialisten gebildet, um den Betrug systematisch aufzudecken. Die Hessische Steuerverwaltung hat bislang alle finanzgerichtlichen Verfahren dazu gewonnen. Sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten zu lassen ist nicht das geschickte Ausnutzen von Gesetzeslücken, sondern schlichtweg illegal. Diese Rechtsauffassung ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Wer kriminell handelt, muss auch strafrechtlich dafür belangt werden“, betonte Finanzminister Schäfer. „Die Materie ist komplex, die Täter gut und hochkarätig beraten. Deswegen sind Ermittlungen und Verfahren langwierig und mühsam. Sie sind aber auch absolut notwendig und bislang erfolgreich. Allen Ermittlern wünsche ich weiterhin Langmut und Hartnäckigkeit.“

Cum-Cum
„Auch bei Cum-Cum-Geschäften ist die Hessische Steuerverwaltung an vorderster Front tätig,“ führte der Minister aus. „Die nach Maßgabe eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums bundesweit aufzugreifenden Cum-Cum-Gestaltungen, welche als Grundlage für die derzeit noch laufenden Prüfungen bei einschlägigen Steuerfällen dienen, beruhen im Wesentlichen auf hessischen Ermittlungsergebnissen. Insgesamt hat Hessen bislang 14 Steuerpflichtige mit 51 Verdachtsfällen ermitteln können“, erläuterte Schäfer.

„Was für die Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte gilt, gilt leider auch für die Aufarbeitung der Cum-Cum-Geschäfte: Aufgrund der Komplexität und Vielzahl der zu prüfenden Einzeltransaktionen gestalten sich die Ermittlungen als sehr aufwändig. Trotz hohen personellen Einsatzes konnten sie noch nicht in allen Fällen abgeschlossen werden. Geduld, Akribie und Hartnäckigkeit sind auch hier gefragt“, so Finanzminister Schäfer.

„Es zeichnet sich ab, dass bei Cum-Cum-Gestaltungen Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 700 Millionen Euro nicht anerkannt werden. 500 Millionen Euro davon wurden bzw. werden allein aufgrund eines frühzeitigen Tätigwerdens der Hessischen Steuerverwaltung bei der erstmaligen Veranlagung nicht anerkannt. Ein Schaden für die öffentlichen Haushalte ist insoweit gar nicht erst entstanden. Das Geld müssen wir nicht zurückholen, da es gar nicht erst erstattet wurde“, erklärte Schäfer. „Unter Beachtung der bundeseinheitlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Ermittlungsstand zudem davon auszugehen, dass in bereits veranlagten Fällen weitere Kapitalertragsteuern aus Cum-Cum-Gestaltungen in einem Volumen von rund 200 Millionen Euro nicht anerkannt werden.“

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