Marburger Juristen erforschen Blockchain-Technologie
Kassel 28.11.2019 (pm/red) Banken? Darauf kann Blockchain verzichten. Die Technologie, die Datensätze (Blöcke) miteinander verkettet, kann dazu genutzt werden, Transaktionen eigenständig zu dokumentieren, zu authentifizieren und zu verewigen. Blockchain gilt als Wegbereiterin der Digitalisierung – eine der ersten Anwendungen ist die Kryptowährung Bitcoin. Doch bislang gibt es keine Rechtssicherheit in der Anwendung der Blockchain-Technologie. Das Institut für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg will das ändern – mit dem Projekt „Blockchain und Recht“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit rund 900.000 Euro über vier Jahre gefördert wird. Offizieller Start ist am 1. Januar 2020.
„Blockchain setzt neue Standards im Internet, insbesondere was Datensicherheit, Aktualität und Transparenz betrifft“, sagt Prof. Dr. Sebastian Omlor, Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung der Universität Marburg. „Bislang gibt es allerdings kaum passende Rechtsregeln. Mit unserem Projekt werden wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Technologie zukunftsfähig zu machen. Denn um Blockchain nutzbar zu machen, muss es einen rechtssicheren Rahmen geben“, so Omlor.
Die Blockchain, auch Distributed Ledger Technology (DLT) genannt, ist im Grunde nichts anderes als eine Datenbank. Doch die Daten werden nicht an einem einzigen Ort gespeichert, sondern dezentral auf Millionen von Computern, in Form von Informationsblöcken. Beim Ändern des Datensatzes werden keine Daten gelöscht oder ersetzt, sondern ein neuer Block erzeugt und mit den vorliegenden Blöcken verknüpft– wie eine Kette. „Alle Transaktionen sind somit auch rückwirkend einsehbar“, sagt Omlor. Die Informationen werden von niemanden besessen oder kontrolliert, sondern von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen Blockchain geprüft und verwaltet.
Durch die dezentrale Verteilung und die Verkettung der Informationen ist das System kaum angreifbar. Außerdem bietet die Technologie ein großes Maß an Transparenz und Effizienz. „Das kann viele Transaktionen, wie zum Beispiel Aktienkäufe oder Eigentumsumschreibungen, deutlich vereinfachen, da kein Dritter, wie eine Bank, mehr dazwischengeschaltet ist“, erläutert Omlor.
Doch die Technologie wirft auch viele Fragen auf. „Durch das Peer-to-Peer-Verfahren gibt es keinen zentralen Akteur, der bei Fehlfunktionen oder Fehlverhalten verantwortbar gemacht werden kann. Wer haftet beispielsweise, wenn mir jemand meine Bitcoins stiehlt? Darüber hinaus steht das Prinzip der Unveränderbarkeit der Daten im Konflikt mit wesentlichen Aspekten des Datenschutzrechtes“, sagt Omlor. Sind die Datenketten über die ganze Welt verteilt, stelle sich auch die Frage, welche nationale Rechtordnung gültig ist.
Im neuen Projekt „Blockchain und Recht“ sollen diese Fragen aufgegriffen werden. Dazu sind internationale Konferenzen und Workshops geplant, die Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen wie Jura, Informatik und Ökonomie zusammenbringen. Auch der wissenschaftliche Nachwuchs soll eingebunden werden und eigene Erkenntnisse im Rahmen von Promotionsprojekten beisteuern.
Das 2018 gegründete Institut für das Recht der Digitalisierung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität bündelt und verstärkt die Kompetenzen des Fachbereichs in einer rechtlichen Querschnittsmaterie, die sich aus den Auswirkungen des Prozesses der Digitalisierung auf die bestehenden Rechtsordnungen ergibt. Zuletzt veröffentlichten die Direktoren des Instituts, Prof. Dr. Sebastian Omlor und Prof. Dr. Florian Möslein, ein umfassendes Kompendium zur FinTech-Branche, das sich schwerpunktmäßig mit dem digitalen Zahlungsverkehr, Beteiligungsfinanzierungen wie Crowdfunding oder Crowdinvesting, sogenannten Robo Advices oder Blockchain befasst.