Informationen für Haustierhalter bezüglich COVID-19
Kassel 20.03.2020 (pm/red) Quarantänen, Ausgangssperren und viele weitere Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 werfen viele Fragen auf. Was müssen Haustierhalter beachten?
In vielen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien, Tschechien, Belgien und natürlich Italien ist es bereits der Fall und auch in Deutschland debattiert man über eine Ausgangssperre für alle Bürger, um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu verlangsamen. Daraus ergeben sich für Haustierhalter einige Fragen, denen wir hier nachgehen wollen.
Können Haustiere sich mit dem Coronavirus infizieren?
Eine Infizierung von Haustieren mit Coronaviren ist uns schon länger bekannt. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um das derzeit eine Pandemie auslösende COVID-19 sondern ein anderes Coronavirus, das bei Hunden Durchfall und bei Katzen möglicherweise die schwerwiegendere Feline Infektiöse Peritontitis (FIP) auslösen kann. In China wurde zwar ein Hund im Schnauzenbereich schwach positiv auf COVID-19 getestet, doch dabei könnte es sich auch um eine passive Verunreinigung durch den infizierten Haustierhalter handeln. Laut WHO und dem Center for Disease Control gibt es jedenfalls nach aktuellem Stand
keine Hinweise darauf, dass Haus- und Nutztiere sich mit COVID-19 infizieren oder es weitergeben können.
Welche Folgen haben Ausgangssperren für Haustierhalter?
Für Deutschland gibt es dafür noch keine verbindlichen Regelungen für den Fall einer Ausgangssperre, was vor allem das Gassigehen mit Hunden betrifft. In anderen Ländern wie Italien, in denen eine Ausgangssperre bereits gilt, dürfen Hundebesitzer weiterhin alleine kurze Spaziergänge mit ihren Hunden machen, müssen dabei aber in der Regel eine Selbstauskunft mitführen und den erforderlichen Sicherheitsabstand zu anderen Menschen und Tieren einhalten. Außerdem sollte man sich nach dem Spaziergang gründlich die Hände waschen.
Welche Vorschriften gilt es in Quarantäne zu beachten
Im
Quarantänefall darf man das eigene Zuhause unter Strafandrohung nicht mehr verlassen. Verfügt man über keinen Garten, in den man Hund oder Katze weiterhin rauslassen darf, sollte man Freunde, Bekannte oder einen Tierausführdienst bitten, mit dem Hund vor die Tür zu gehen. Dabei müssen selbstverständlich die vorgegebenen Hygieneregeln beachtet werden; Leinen sollten beispielsweise nicht mit ins Haus des Quarantänefalls gegeben werden.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, schreibt in seinen
FAQ, es werde derzeit im Quarantänefall keine Absonderung/Trennung vom Haustier empfohlen, weise das Haustier jedoch typische Symptome einer Erkrankung auf, solle man sich mit dem zuständigen Gesundheits- oder Veterinäramt in Verbindung setzen, um gegebenenfalls auf das Virus zu testen.
Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt in seinen
FAQ jedoch, dass an COVID-19 erkrankte Personen den Kontakt mit ihrem Haustier möglichst vermeiden und sich zumindest nach und vor jedem Tierkontakt die Hände waschen sollen.
Festzuhalten gilt, dass es im Falle einer Coronaviruserkrankung bis dato noch keine verbindliche Regelung über den Kontakt mit Haustieren gibt. Das Haustier sollte jedoch in keinem Fall vernachlässigt werden, kürzere Spaziergänge oder mangelnde Streicheleinheiten können zum Beispiel durch ein neues Spielzeug oder nützliche Ergänzungen wie
Cibdol kompensiert werden.