Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Wirtschaft

Hamsterkäufe werden in Marburg-Biedenkopf  verboten – Verfügung zu Abläufen im Einzelhandel

Kassel 23.03.2020 (pm/red)  Mit einer neuen Allgemeinverfügung regelt der Landkreis Marburg-Biedenkopf den Infektionsschutz im Einzelhandel. Auch untersagt der Kreis sogenannte Hamsterkäufe.  Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, den Direktverkauf von Lebensmittelerzeugern, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden, sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte hat der Kreis folgende Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutrittes und zur Vermeidung von Warteschlangen erlassen:

Je angefangener Verkaufsfläche von 20 Quadratmetern darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden, also bei beispielsweise 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal 40 Kunden gleichzeitig.

Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte ein solcher Mindestabstand im Einzelfall nicht gewährleistet werden können, ist die Kontaktzeit auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und darf 15 Minuten nicht überschreiten.

Verlassen Personen den Verkaufsraum, dürfen in gleicher Zahl Personen eingelassen werden. Jede Kundin und jeder Kunde hat einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen.

Mehrere Kassen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Kassen geöffnet werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Dies gilt auch für den seitlichen Abstand zwischen den Kassenschlangen. Flächen mit häufigem Handkontakt, zum Beispiel Türgriffe, Griffe, Handläufe und Einkaufswagen, sind regelmäßig zu reinigen.

Waren dürfen nur in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werde, sogenannte Hamsterkäufe sind verboten

Die vollständige Allgemeinverfügung ist online auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar. Dort ist auch ein weiteres Infoblatt zum Thema „Hygiene in Einrichtungen, Betrieben und Begegnungsstätten“ zu finden.

Contact Us