Hamsterkäufe werden in Marburg-Biedenkopf verboten – Verfügung zu Abläufen im Einzelhandel
Kassel 23.03.2020 (pm/red) Mit einer neuen Allgemeinverfügung regelt der Landkreis Marburg-Biedenkopf den Infektionsschutz im Einzelhandel. Auch untersagt der Kreis sogenannte Hamsterkäufe. Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, den Direktverkauf von Lebensmittelerzeugern, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden, sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte hat der Kreis folgende Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutrittes und zur Vermeidung von Warteschlangen erlassen:
Je angefangener Verkaufsfläche von 20 Quadratmetern darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden, also bei beispielsweise 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal 40 Kunden gleichzeitig.
Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte ein solcher Mindestabstand im Einzelfall nicht gewährleistet werden können, ist die Kontaktzeit auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und darf 15 Minuten nicht überschreiten.
Verlassen Personen den Verkaufsraum, dürfen in gleicher Zahl Personen eingelassen werden. Jede Kundin und jeder Kunde hat einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen.
Mehrere Kassen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Kassen geöffnet werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Dies gilt auch für den seitlichen Abstand zwischen den Kassenschlangen. Flächen mit häufigem Handkontakt, zum Beispiel Türgriffe, Griffe, Handläufe und Einkaufswagen, sind regelmäßig zu reinigen.
Waren dürfen nur in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werde, sogenannte Hamsterkäufe sind verboten
Die vollständige Allgemeinverfügung ist online auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar. Dort ist auch ein weiteres Infoblatt zum Thema „Hygiene in Einrichtungen, Betrieben und Begegnungsstätten“ zu finden.