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Wissenschaftsministerin Angela Dorn: Flexible Gestaltung des Sommersemesters an den hessischen Hochschulen

Kassel 06.04.2020 (pm/red)  Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich am Freitag auf ein einheitliches Vorgehen bei der Gestaltung des kommenden Sommersemesters im Zuge der Corona-Krise geeinigt. Für Hessen haben das Ministerium für Wissenschaft und Kunst und die Hochschulpräsidien diesen Beschluss in Eckwerte umgesetzt, die heute in den Hochschulen kommuniziert werden. Das Ziel sei es, das Sommersemester 2020 so flexibel zu gestalten, wie es angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nötig ist, dabei aber Nachteile für die Studierenden soweit wie irgend möglich zu vermeiden, teilt das Wissenschaftsministerium mit.

Das gemeinsame Schreiben von Wissenschaftsministerin Angela Dorn und der Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen an die Lehrenden, Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen wird nachstehend veröffentlicht:

Gemeinsames Schreiben der Ministerin und der Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten
Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Lehrende, sehr geehrte Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter,

die außergewöhnlichen Umstände, in denen wir uns wegen der Verbreitung des Corona-Virus derzeit befinden, stellen unsere Hochschulen vor ganz besondere Herausforderungen. Die Mitglieder der Hochschulen gehen diese Herausforderungen mit außerordentlichem Engagement an. Das sind zum einen natürlich die Wissenschaft und die Universitätsmedizin, die in dieser Krise für unser aller Gesundheit an vorderster Front einen unschätzbaren Beitrag für diese Gesellschaft leisten.

Das sind die Freiwilligen in der medizinischen Versorgung, in Behörden und sozialen Initiativen. Sie halten unsere Gesellschaft in diesen schwierigen Tagen zusammen. Aber es geht auch um die alltägliche Bewältigung dieser Krise an allen Stellen der Hochschulen und die Bereitschaft nach neuen Lösungen zu suchen und mit anzupacken. Unser Respekt gilt Ihrem Einsatz, dem Einsatz der Studierenden, der Lehrenden,des administrativ-technischen Personals, der Künstlerinnen und Künstler und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Wir danken für dasgegenseitige Vertrauen, von dem es gerade in diesen Zeiten so viel braucht. Unsere Aufgabe ist es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Beteiligten Sicherheit geben aber auch genügend Freiräume lassen, um auf individuelle Besonderheiten vor Ort reagieren zu können. Deswegen teilen wir Ihnen heute Leitlinien mit, die unseren gemeinsamen Weg für das kommende Semester markieren. Dabei wollen wir Klarheit schaffen, müssen aber gleichzeitig flexibel bleiben, um auf aktuelle Entwicklungen schnell eingehen zu können.

Uns ist bewusst, dass es derzeit noch viele offene Fragen gibt, die sich gegenwärtig nicht beantworten lassen. Wir setzen alles daran, auch gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern so schnell wie möglich Lösungen zu erarbeiten,und werden diese transparent kommunizieren.

1. Wir gehen neue Wege
Hochschule lebt vom Austausch zwischen Menschen. Da die aktuelle Lage genau diesen Kern betrifft, wird das kommende Semester kein gewöhnliches. Wir setzen gemeinsam auf Flexibilität bei der Gestaltung des Lehr-, Studien-und Prüfungsbetriebs. Lehre und Forschung werden in Formen geschehen, die den epidemiologischen Anforderungen genügen. Das heißt vor allem: mit vorläufig eingeschränktem Präsenzbetrieb und neuen Formaten.Unser gemeinsames Ziel ist, dass möglichst alle, die das Semester absolvieren wollen, dies soweit wie möglich auch können.

2.Wir legen gemeinsam los
Am 20. April startet der Lehrbetrieb an den Hochschulen des Landes Hessen zunächst mit digitalen Angeboten. Auch in vielen anderen Bundesländern ist das der Startpunkt. Wir sind begeistert, wie viele neue digitale Angebote und zusätzliche Lösungen in den letzten Wochen innerhalb der Hochschulen erarbeitet wurden. Je nach behördlichen Anordnungen werden im Laufe des Semesters voraussichtlich auch wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Wir haben in Hessengemeinsam entschieden, innerhalb des Sommersemesters das Ende der Vorlesungszeit flexibel nach hinten zuverschieben. Dabei wollen wir auch auf eine Erholungszeit und die familiäre Situation in den hessischen Sommerferien Rücksicht nehmen. Konkrete Daten wollen wir bald je nach individuellen Gegebenheiten miteinander entscheiden.

3.Niemand sollzurückbleiben
Studierende, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erfahren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Regelungen, welche z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen. Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder werden sich beim Bund dafür einsetzen, dass beim BAföG, dem Kindergeld, der Krankenversicherung u.ä. flexible Regelungen gefunden werden, die den Lebenswirklichkeiten der Studierenden in Zeiten der Covid-19-Pandemie gerecht werden.

4.Wir strengen uns an
Gemeinsam wollen wir möglichst viele und hochwertige Angebote trotz der Einschränkungen ermöglichen. Die ungewohnten Formate verlangen von allen große Anpassungsleistungen. Deswegen sind insbesondere die Lehrenden, aber auch die administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen gefordert, ihren Beitrag in diesen neuen Formaten zu erbringen. Auch von den Studierenden verlangt es die Bereitschaft, sich vertrauensvoll und engagiert auf diese neuen Formate einzulassen. Für die großen Anstrengungen, die dabei schon geleistet werden, danken wir sehr. Wir werden Sie dabei weiter unterstützen.

Auch jenseits der Lehre gibt es Veränderungen: Bei der wichtigen Frage der Bibliotheken etwa sollen Anpassungen den Ausleihbetrieb sicherstellen und digitale Angebote ausgebaut werden. Da es mehr freie Räume in den Hochschulen gibt, können einige der in den letzten Wochen ausgefallenen Prüfungen auf großer Fläche mit dem nötigen physischen Abstand im Verlauf des Sommersemestersnachgeholt werden.

Auch die Forschung wird im Rahmen des Möglichen mit aller Kraft fortgeführt. Wir unterstützen dabei insbesondere den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs und setzen uns dafür ein, dass auch dieser Gruppe keine Nachteile aus der gegenwärtigen Situation entstehen. Wir setzen uns dementsprechend auf Bundesebene für eine An-passung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sowie entsprechende Ausnahmeregelungen bei Drittmittelgebern ein.

5.Wir behalten die nächste Etappe im Blick
Die Verschiebungen an den Hochschulen im Sommersemester und bei den Abiturprüfungen in mehreren Bundesländern werden auch Auswirkungen auf das kommende Wintersemester 2020/2021 haben. Wir haben uns auf Bundesebene darauf verständigt, dass wir einheitliche Lösungen finden. Sie sollen sowohl den Studierenden gerecht werden, die vorlesungsfreie Zeiten für Erholung, Arbeit oder Praxiseinheiten brauchen, als auch den neuen Erstsemestern, die ein verlässliches Zulassungsverfahren bzw. Eignungsprüfungen an den Kunsthochschulen, einen Studienplatz und einen reibungslosen Studienstart erwarten.Wir gehen derzeit davon aus, dass die Vorlesungen des Wintersemesters am 1.11.2020 beginnen.

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