viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Gemeinnützige Vereine und Institutionen können Anträge an die Stadt Marburg einreichen

Kassel 21.04.2020 (pm/red) Eine Million Euro stellt die Stadt Marburg bereit für gemeinnützige Vereine und Institutionen, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind. Das Hilfspaket wurde zu Beginn der Corona-Krise Mitte März angekündigt – nun ist es beschlossen und die Anträge können gestellt werden, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Im Umlaufbeschluss – also ohne Sitzung mit persönlichen Kontakten, sondern auf schriftlichem Weg – hat der Magistrat der Stadt Marburg das von Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies initiierte Eine-Million-Euro-Paket zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und Verbänden verabschiedet. Damit können alle diejenigen eine Unterstützung beantragen, die bereits durch die Stadt Marburg gefördert werden und nun durch das Corona-Virus COVID-19 einen wirtschaftlichen Schaden haben, der sie in ihrer Existenz gefährdet.

Das ist der Beschluss:

– Alle gemeinnützigen Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Verbände sowie sonstige freie Akteur*innen – beispielsweise Kulturschaffende – können einen Zuschuss beantragen, wenn sie bereits von der Stadt Marburg finanzielle Zuschüsse oder vergleichbare Zuwendungen erhalten.

– Voraussetzung ist, dass die Antragsteller*innen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind.

– Außerdem können Zuschüsse ausgezahlt werden für Projekte, die im Auftrag der Stadt Marburg begonnen wurden – aber wegen der Corona-Krise nicht planmäßig umgesetzt werden können.

Die bereits Geförderten können ihre Anträge ab sofort an den Fachdienst richten, der ihnen auch normalerweise die Förderungen auszahlt. Dort wird jeder Einzelfall entsprechend der Richtlinie geprüft und kurzfristig entschieden. Bestandteil der Prüfung ist unter anderem, ob weitere Fördermöglichkeiten beispielsweise durch Bund oder Land bestehen. Der städtische Zuschuss erfolgt hier nachrangig – das heißt, wenn kein anderes Programm greift.

Die „Richtlinien für die Unterstützung von durch die Universitätsstadt Marburg bereits Geförderten zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19“ sowie den Antrag erhalten die Geförderten bei ihren zuständigen Fachdiensten sowie zum Download unter www.marburg.de/corona. In Kürze wird zusätzlich die elektronische Antragsstellung freigeschaltet.

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