viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Hessische Filmförderung stellt 500.000 Euro zusätzliche Soforthilfe für hessische Kinos bereit

Kassel 25.04.2020 (pm/red) Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und ihrer Auswirkungen auf die Film- und Medienbranche startet die HessenFilm und Medien GmbH ein Soforthilfe-Programm für hessische Kinos. Um die hessische Kinokultur auch für die Zukunft zu bewahren und die Kinos in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen, stellt die HessenFilm aus eigenen Mitteln insgesamt bis zu 500.000 Euro bereit, wird vom Wissenschaftsministerium mitgeteilt.

Die hessische Film- und Medienlandschaft ist unabhängig, bunt und lebendig. Einen großen Teil dazu tragen die Kinos als Kultur- und Begegnungsstätten bei. Damit dies so bleibt und die Kinos sinnvolle und notwendige Unterstützung bei der Bewältigung der derzeitigen Krise erhalten, können Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber ab sofort Soforthilfe beantragen.

„Durch die Pandemie werden die Kinos vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Wir alle merken, wie uns das vielfältige Kulturangebot in diesen Zeiten fehlt und wünschen uns, dass wir bald wieder Museen, Theater, Konzerte und auch Kinos besuchen können. Mit diesem Programm unterstützen wir als zusätzlichem Baustein neben dem Soforthilfeprogramm gezielt Maßnahmen, die den Kinobetreibern durch die schwere Zeit helfen und eine hoffentlich bald mögliche Wiedereröffnung erleichtern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn.

Die Hessenfilm-Soforthilfe umfasst unter anderem die Unterstützung etwa für Miet- und Nebenkosten sowie Personalkosten, die nicht durch sonstige Hilfs- und Entschädigungsleistungen auf Bundes- und Länderebene aufgefangen werden. Auch Marketingmaßnahmen, Instandhaltung und Wartung sowie Sachkosten für IT-Systeme und Administration können dazu zählen. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups (Neueinrichtungen von Kinobetrieben) mit Sitz in Hessen.

Die laufenden Kinobetriebe sollen mindestens zwei Jahre bestehen und regelmäßigen Spielbetrieb vorweisen können. Im Rahmen der Antragsstellung muss dargestellt werden, das alle anderen Hilfsmaßnahmen und ggf. Entschädigungsleistungen auf Bundes- und Länderebene ausgeschöpft wurden oder nicht greifen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HessenFilm und Medien beraten hierzu telefonisch. Ende Mai erfolgt die Entscheidung über die Förderung der Maßnahmen.

Die Einreichfrist endet am 08. Mai 2020.

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