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22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Eichenprozessionsspinner befällt in Marburg Bäume

Der Befall durch den Eichenprozessionsspinner ist zu erkennen an den mit Raupen und Larvenhäuten gefüllten Gespinstnestern am Stamm und in Astgabelungen von Eichen-Arten. Foto Alwin Sauer

Kassel 03.06.2020 (pm/red) Der Eichenprozessionsspinner hat in Marburg wieder Eichen befallen – über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Entdeckt wurden die Raupen des Eichenprozessionsspinners bereits unter anderem in Schröck, Michelbach oder Ockershausen, am Richtsberg und in der Marbach aber auch am Radweg zwischen Cappel und Ronhausen und im Schlosspark.

Ob ein Baum vom Eichenprozessionsspinner befallen ist, lässt sich an zwei Merkmalen festmachen: Einerseits befinden sich mit Raupen und Larvenhäuten gefüllte Gespinstnester am Stamm und in Astgabelungen; andererseits bewegen sich die Raupen deutlich erkennbar in einer Prozession vom Nest in die Baumkrone, wo sie Blätter fressen – und wieder zurück in das Gespinstnest.

Von den Raupenhaaren des Eichenprozessionsspinners geht eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen aus. Die Stadt Marburg bittet daher darum, vom Eichenprozessionsspinner befallene Bäume zu melden unter (06421) 201-1759 oder per E-Mail an gruenflaechen@marburg-stadt.de.

Bei Bäumen auf Privatgrundstücken kann die Stadt den Grundstückbesitzer*innen Kontakte zu Fachfirmen vermitteln, die die Beseitigung übernehmen. Bei Bäumen auf öffentlichen Flächen ist die Stadt zuständig. Dort, wo es nötig und sinnvoll ist, werden Bäume abgesperrt. Insbesondere dort, wo Menschen – vor allem Kinder – durch Gifthaare gefährdet sein könnten, wird die Stadt die Nester zum Schutz der Gesundheit bekämpfen und entfernen.

Das ist beispielsweise in den vergangenen Wochen umgehend an der Sophie-von-Brabant-Schule oder der Astrid-Lindgren-Schule geschehen, ebenso wie bei befallenen Flächen an Radwegen. Die Stadt weist aber auch darauf hin, dass es nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu vermeiden sein wird, dass immer mehr Bäume vom Eichenprozessionsspinner befallen werden. Die Stadt wird daher nicht in allen Fällen alle Nester vollständig absperren oder bekämpfen können – aber den Befall nach Meldung schnellstmöglich durch ein Hinweisschild deutlich sichtbar machen.

Der Eichenprozessionsspinner kommt an fast allen Eichen-Arten vor. Befallen sind meistens freistehende, ältere Bäume, aber auch jüngere können betroffen sein. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre verteilt sich der Befall auf das gesamte Stadtgebiet. Die sehr feinen Brennhaare der Raupen können sich nach jeder Häutung leicht aus den Gespinsten lösen und dabei im Unterholz und im Bodenbewuchs vorhanden sein.

Gefährlich sind eben jene Raupenhaare für den Menschen. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge in Verbindung mit punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen. Das Einatmen der Haare führt zu Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut. Bronchitis, schmerzhafter Husten und Asthmabeschwerden können in der Folge auftreten. Weitere Begleiterscheinungen können in Einzelfällen Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung sein. Bei überempfindlichen Personen sind allergische Schockreaktionen nicht auszuschließen.

Der Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe der Stadt Marburg rät deshalb zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall einer Eiche mit dem Eichenprozessionsspinner:

  • grundsätzlich die Befallsstelle meiden
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
  • empfindliche Hautbereiche, zum Beispiel Nacken, Hals und Unterarme, schützen
  • auf Baumpflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind
  • bei Auftreten von allergischen Symptomen den behandelnden Arzt oder Hautarzt aufsuchen
  • Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen.

Zuständig zur Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände ist die Kommune, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Außerhalb des Stadtgebietes sollte die jeweils zuständige Kommune oder das Landratsamt verständigt werden.

 

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