Nach Urteil zum Bau der A 49 – BUND Hessen wird nicht aufgeben: „Baurecht ist keine Baupflicht“
Kassel 25.07.2020 (pm/red)Die Auseinandersetzung um den Weiterbau der A49 im Bericht Stadtallendorf bis Anschluss an die A5 bei Homberg/Ohm, insbesondere durch den Dannenröder Wald geht weiter. Die Autobahngegner wollen nicht aufgeben. Dabei werden neben dem Schutz wertvoller Naturräume auch klimabezogene Argumente vorgetragen.
„Vor vier Wochen haben wir und die Natur in Leipzig einen Prozess verloren, aber wir geben nicht auf. Am 23. Juni 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND gegen die A 49 verhandelt und unsere Auffassung bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Dennoch hatte das Gericht die Klage des BUND Hessen gegen den Weiterbau der A 49 nach langer Beratung abgewiesen. Wir sind tief enttäuscht. Aber wir sind nicht verbittert. In den letzten Monaten haben wir eine überwältigende Bestärkung durch unterschiedliche Gruppen und viele Einzelpersonen erfahren. Und gerade in den letzten Wochen hat ein beeindruckendes Medien-Echo deutlich gemacht: Unser Kampf für Mensch und Natur und gegen die A 49 rüttelt Menschen in ganz Deutschland auf. Wir sind deshalb zum Wald-Spaziergang zusammengekommen, um unsere Forderung zu wiederholen: Baurecht ist keine Baupflicht“, fasst der Landesvorsitzende Jörg Nitsch zusammen.
Welche Konsequenzen zieht der BUND aus dem Prozess und aus den Reaktionen, die der Umweltverband danach erleben durfte? Das Urteil von Leipzig hat den Kampf für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik nicht beendet. Nitsch weiter: „Wir wollen hier vor Ort deutlich machen was wir von den Verkehrspolitikern in Wiesbaden und Berlin erwarten. Wir werden weiterhin jede rechtliche und politische Möglichkeit nutzen den Dannenröder Forst, den Herrenwald und das Wasser zu schützen – für die Generationen, die nach uns kommen. Baurecht ist keine Baupflicht. Planungsdinosaurier wie die Autobahn A 49 gefährden die Zukunft. Und: wir fordern von unserer Landesregierung und dem Bundesverkehrsminister ein Moratorium beim Straßenbau.“
Hintergrund
Seit knapp 40 Jahren kämpft der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) gegen den Planungsdinosaurier A 49. Sie tun das gemeinsam mit anderen Natur- und Umweltschutzorganisationen aus der Region. Der BUND-Landesvorstand hatte für den 24. Juli 2020 zu einem Pressetermin „A 49 – Vier Wochen nach dem Prozess“ eingeladen.
Worum es geht: um das Trinkwasser aus der Brunnengalerie im Gleental und im Herrenwald, um den alten Wald und um die Biodiversität. Und um die Menschen die mit Recht Angst vor Lärm und Angst um ihre Heimat-Landschaft haben. Aus der Sicht des BUND ist es falsch, in den nächsten Jahren gewaltige Geldbeträge in Straßenneubauten zu investieren, von denen die meisten nach der unverzichtbaren Verkehrswende nicht gebraucht würden.
Klar sei, dass der heutige Individual- und Warenverkehr keine Zukunft habe. Klar sei auch, dass den Menschen in den Dörfern an der B 62 und B 254 und anderswo sofort gegen den massiven Durchgangsverkehr geholfen werden müsse. Die A 49 dürfe nicht gebaut werden. Die Landesregierung sollte sich bei der Bundesregierung und gegenüber den anderen Bundesländern für ein Moratorium beim Straßenneubau und eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans einsetzen, wird gefordert.