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Ein rechtlich fragwürdiger Bau im Südabschnitt der A 49?

Kassel 12.08.2020 (pm/red) Der Bau im letzten Planungsabschnitt der A 49 Kassel – Gemünden/Felda zur A 5 wäre nach Überzeugung des Aktionsbündnisses „Keine A 49“ rechtswidrig. Die Position wird von dem Aktionsbündnis auch dem inzwischen erfolgten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vertreten. Von dem Aktionsbündnis werden gewichtige Argumente anfegeführt. Damit ist man jetzt erneut an die Öffentlichkeit getreten., was in das Marburger.  nachstehend veröffentlicht wird.

Zur Einschätzung des letzten Baubschnitts der A 49 wird folgende Begründung übermittelt:
Der erforderliche Eingriff für den Bau einer Autobahn in das europäische Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat) Herrenwald bei Stadtallendorf wurde als erheblich eingestuft. Damit war eigentlich der Bau einer Autobahn durch dieses Gebiet ausgeschlossen. Es gab und gibt nur eine Ausnahme, nämlich den „Nachweis zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“.
Die Unterlagen zu den „zwingenden Gründen ….“ und dem damit verbundenen Stellungnahmeersuchen an die Europäische Kommission wurden Mai 2010 von der Hessischen Straßenbauverwaltung öffentlich ausgelegt. Auf schriftliche Hinweise zu einer massiven Fehlerhaftigkeit ging man nicht ein. Es wurde auf die Zuständigkeit der Europäischen Kommission verwiesen.

Im Planfeststellungsverfahren wurde durch den Versammlungsleiter des Regierungspräsidiums Gießen die Erörterung der sog. zwingenden Gründe und von verkehrlichen Aspekten untersagt. Eine Kann-Bestimmung des § 73,6 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gab dazu die Handhabe. 2015 ergab eine Rückfrage im Hessischen Wirtschaftsministerium, dass es von dort keine Anweisung gab, entsprechend zu verfahren.

Die Europäische Kommission benannte in ihrer (zustimmenden) Stellungnahme vom 3.12.2010 die zentralen zwingenden Gründe. Inzwischen sind alle angeführten konkreten Gründe als zum Teil grotesk falsch widerlegt worden. Es gibt niemanden im Bereich der Europäischen Kommission, des Hessischen Wirtschaftsministeriums oder an anderer Stelle, der auch nur eine der in der Stellungnahme gemachten Aussagen als zutreffend verteidigen würde. In einem Schreiben aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium von Januar 2020 wurde die Stellungnahme der Europäischen Kommission nur als formales Erfordernis bezeichnet. Damit wird nach Ansicht des Aktionsbündnisses „Keine A 49“ das gesamte Instrument des Stellungnahmeverfahrens und der Stellungnahme der Europäischen Kommission ad absurdum geführt.

Das Bundesverwaltungsgericht berief sich in seinem Urteil zum Planfeststellungsbeschluss A 49 im Jahr 2014 darauf, dass die Europäische Kommission ihre zustimmende Stellungnahme trotz punktueller Berichtigung aufrechterhalten habe. Die Europäische Kommission hingegen betont die Zuständigkeit der deutschen Gerichte, deren Beurteilung sie übernehmen werde. Somit wurde jede Klärungsmöglichkeit unterbunden, Richtigkeit durch Beliebigkeit ersetzt.
Da zehnjährige Bemühungen bei der Europäischen Kommission, u.a. mit zwei Petitionen (mit Ausnahme einer Teilberichtigung) nicht weitergeführt haben, wurde am 1. März 2020 eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Nun soll am 1. September 2020 der Vertrag mit der Strabag zum Bau der letzten beiden Abschnitte der A 49 in einem ÖPP-Verfahren wirksam werden.
Das Aktionsbündniss „Keine A 49“  sieht in dieser Situation keine andere Möglichkeit, als an die politisch Verantwortlichen im Bund, an die Spitzen der Parteien, an Wissenschaft und Medien zu wenden, um zu verhindern, dass ein rechtlich in höchstem Maße fragwürdiger, nach unserer Überzeugung rechtswidriger, weiterer Bau der A 49 erfolgen wird.

Unterlassen eines weiteren Autobahnbaus ab Schwalmstadt-Treysa

Zu der Ablehnung des Weiterbaus benennen die Autobahngegner „Alternative zur A 49“ in Stichpunkten. Grundlage der vom Aktionsbündnis „Keine A 49“ vorgeschlagenen Alternative ist eine Belastungsprognose von SSP Consult von Oktober 2009 im Auftrag der Hessischen Straßenbauverwaltung:
– Ende der vierspurigen Straße bei Treysa; zweispuriger Weiterbau auf der planfestgestellten Trasse bis zur Straße Speckswinkel – Neustadt; Neubau einer 1,5 km langen Spange zur Bundesstraße 454 Stadtallendorf – Neustadt.

Damit würden eine Reieh von Vorteilen entstehen, legt das Aktionsbündnis dar.
– Der ursprünglich untersagte Eingriff in das Flora-Fauna-Habitat Herrenwald bei Stadtallendorf wird respektiert. (Der erforderliche Nachweis der sog. „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“, es dennoch tun zu können, hat nicht stattgefunden; s. Petition beim Hessischen Landtag; sämtliche von der EU-Kommission benannten konkreten Gründe haben sich als eklatant falsch erwiesen; wir kennen niemanden, der auch nur die Richtigkeit eines einzigen Grundes verteidigen würde.)

Klimawandel und Grund- und Trinkwasservorkommen

Zusätzlich haben sich zwischenzeitlich neue, tatsächlich zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ergeben, die Autobahn nicht weiterzubauen: Die besondere Bedeutung des Waldes in der Klimadebatte und die ausgedehnten Grund- und Trinkwasservorkommen unter dem Herrenwald und dem Dannenröder Forst mit ihrer Bedeutung bis ins Rhein-Main-Gebiet. Baurecht bedeutet nicht Baupflicht.

– Weitere Flächenversiegelung in erheblichem Ausmaß wird gestoppt, ebenso die Zerschneidung von Lebensräumen. Die starke Beeinträchtigung des Erholungsraums (besonders umfangreich bei Stadtallendorf) findet nicht statt.
-Die innerörtliche Verkehrsabnahme ist in den Orten an der B 3 (Marburg – Borken) sehr hoch.
– Für Wiera und Neustadt gibt es keine andere Maßnahme, die mehr Verkehr aus den Ortdurchfahrten herausnehmen würde.
– Bei einem Durchbau der A 49 gäbe es nach den Angaben im Planfeststellungsverfahren in keinem Ort eine so große innerörtliche Neubelastung wie in der Wieraer Straße in Treysa (ca. 8500 Kfz. pro Tag).Wir haben den Eindruck, dass dies der Bevölkerung in Treysa nicht in ausreichendem Maß vermittelt wird. Die Planung eines großen Gewerbegebiets an der A 49 genießt offenbar Priorität.
– Die erhebliche Neubelastung durch die Autobahnzufahrt entfiele auch in Homberg/Ohm und seinem Nahbereich.
– Von Stadtallendorf bestünde eine ortsdurchgangsfreie Verbindung Richtung Kassel.
– In Stadtallendorf entfiele die Schaffung eines erheblichen Umwegs von der Niederrheinischen Straße über das Gewerbegebiet Richtung Neustadt und eine Belastung der Wohnbevölkerung durch die Autobahn.
– Durch den Bau der A 49 würden sich zwar zwischen Kassel und Nieder-Gemünden große Verkehrsanteile auf die A 49 verlagern (bei unserem Modell nur 10% davon), aber von Nieder-Gemünden Richtung Frankfurt würde eine, wenn auch nur mäßige, Verschlechterung eintreten.
– Die finanzielle Einsparung dürfte im Bereich von etwa einer Milliarde Euro liegen.
Aktionsbündnis „Keine A 49“

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