Am 29. und 30. Januar 2025 Hochschulerkundung

25.12.2024 (pm/red) Schüler haben während der Hochschulerkundungstage Möglichkeiten, sich umfassend über das Studienangebot der Philipps-Universität zu informieren und ins Gespräch mit Lehrenden und Studierenden zu kommen. Am 29. und 30. Januar 2025 werden Informationsveranstaltungen zu …

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Autobahngegner A49: Keine „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“

Kassel 22.08.2020 (pm/red) Bei einem Pressegespräch standen Dr. Wolfgang Dennhöfer (BUND Vogelsbergkreis), Reiner Nau und Reinhard Forst (Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals) standen in Zusammenhang mit der Planung der A 49 für Rückfragen zu den Themen „Wasser“, „Petition und sogen. zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ und „Alternative zur A 49“ zur Verfügung. Die verantwortlichen politischen Akteure werden eindringlich darauf hingewiesen, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass der Nachweis zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, der Voraussetzung für den Eingriff in das Flora-Fauna-Habitat Herrenwald bei Stadtallendorf war, nicht erfolgt ist.

Das Bundesverwaltungsgericht habe sich auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission berufen. Die Europäische Kommission weise die Verantwortung den deutschen Gerichten zu, wurde mitgeteilt. Die am 1. März 2020 beim Hessischen Landtag eingereichte Petition dringe darauf, eine rechtliche oder fachliche Klärung herbeizuführen und bis dahin das Schaffen von „Sachzwängen“ zu unterlassen. Es gehe nicht an, die Einhaltung eines der Demokratie würdigen rechtskonformen Verhaltens nur von anderen zu fordern, sich selbst aber nicht daran zu halten.

Es ist eine Pflicht aller, die Grundregeln der Demokratie zu respektieren. Keiner der von der EU-Kommission genannten und geradezu abstrus falschen so genannten „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ wird von irgendjemandem noch als zutreffend verteidigt.

Damit werde der Schutz der Grund- und Trinkwasservorkommen im Bereich Herrenwald und Dannenröder Forst nicht nur ein Gebot der Vernunft, sondern entspreche auch dem ursprünglichen Verbot, in den Herrenwald einzugreifen. Wolfgang Dennhöfer erklärte auf Rückfrage, er gebe nie die Hoffnung auf, dass sich vernunftbezogenen Erkenntnis doch noch durchsetzen werde.

Reiner Nau wies darauf hin, dass die Einleitung (vorgeklärter) gesammelter Autobahnabwasser in die Klein innerhalb der Wasserschutzzone 2 immer noch vorgesehen sei, obwohl das rechtlich untersagt ist.

Reinhard Forst benannte stichwortartig die Vorteile des Alternativkonzepts: zweispurige Straße auf der Autobahntrasse an Wiera und Neustadt vorbei und Neubau einer 1,5km langen Spange zur B 454 zwischen Neustadt und Stadtallendorf: Die A 49 wird nicht zur neuen Fernverkehrsroute. Die massive innerörtliche Verkehrszunahme in Treysa und Homberg/Ohm erfolgt nicht. Stadtallendorf behält seinen Erholungsraum, die östlichen Stadtteile werden nicht von der Autobahn belastet. Die Orte an der B 3, Wiera und Neustadt werden optimal entlastet. Stadtallendorf erhält eine ortsdurchgangsfreie Trasse Richtung Kassel. Die verheerenden Eingriffe in Herrenwald, Dannenröder und Maulbacher Forst erfolgen nicht. Etwa eine Milliarde Euro werden eingespart.

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