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Zuschuss-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage

Kassel 06.04.2021 (pm) Bei den Studenten- und Studierendenwerken sind inzwischen mehr als 460.000 Online-Anträge auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage eingegangen; mehr als 300.000 Mal konnten die Studentenwerke diese Hilfe zusagen.Mit einer weiteren Übersicht über die wichtigsten Punkte will das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, Studierende noch einmal vor und bei der Antragstellung von Überbrückungshilfe unterstützen. Anträge auf die Zuschuss-Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage sind ab heute, 1. April 2021, für den Monat April 2021 möglich.

Diese Hilfe wird weiterhin angeboten bis Ende September 2021, zum Ende des Sommersemesters 2021. Die Online-Anträge müssen jeweils für einen Monat gestellt werden.

Checkliste Überbrückungshilfe: Das Wichtigste

  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland – nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungs- und Bundeswehrhochschulen, im berufsbegleitenden bzw. dualen Studium sowie Gasthörer/-innen
  • gültige Ausweisunterlagen
  • Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in Deutschland
  • wesentliche finanzielle Einschnitte – familiäre Unterstützung, Jobben, Selbständigkeit – müssen pandemiebedingt verursacht sein
  • Falls diese Einschnitte weder aus dem aktuellen Antragsmonat, noch aus den beiden Vormonaten stammen: Dokumentation von aktuellen Bemühungen, die Notlage zu ändern, zum Beispiel durch zwei abgelehnte Bewerbungen auf einen Nebenjob
  • Verfügungsberechtigung über ein inländisches Bankkonto
  • bei der Antragstellung Gesamtkontostand unter 500 Euro; Einreichen der vollständigen Kontoauszüge aller Konten aus dem Antrags- und aus dem Vormonat
  • Über den Antrag entscheidet nur das für den Antrag zuständige Studenten- oder Studierendenwerk

„Wichtig ist vor allem dieser Punkt“, erläutert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:  „Wenn der Eintritt der pandemiebedingten Notlage länger zurückliegt als zwei Monate vor dem Monat der Antragstellung, muss dokumentiert werden, dass ich mich seitdem bemüht habe, meine finanzielle Situation zu verbessern, zum Beispiel über Bewerbungen auf Nebenjobs. Wer zum Beispiel im Januar 2021 pandemiebedingt den Nebenjob verloren hat, muss bei einer Antragstellung im April 2021 solche Bemühungen nachweisen.“

Online-Antragstellung auf die BMBF-Überbrückungshilfe:
www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Checkliste und FAQs für Studierende:
www.studentenwerke.de/de/content/faqs-zur-überbrückungshilfe-für
BMBF-Telefon-Hotline: 0800 26 23 003
Servicezeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

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