Baustopp für Brückenpfeiler der A 49 auf Wiese eines Landwirts
Kassel 20.04.2021 (pm/red) Im Auftrag eines Landwirts aus Stadtallendorf hat die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Edificia beim Amtsgericht Kirchhain den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die STRABAG GmbH mit dem Ziel der Unterbrechung der Bauarbeiten zur Bundesautobahn 49 beantragt. Im Streit steht die Errichtung eines Brückenpfeilers für die geplante Aut-bahnbrücke über das Gleental und die dort verlaufende Bundesstraße 62 (von Kirchhain nach Lauterbach) und den gleichnamigen Nebenfluss der Ohm.
Dieser Pfeiler soll auf einer Wiese errichtet werden, die einem Biolandwirt aus der Region zur Erzeugung von hochwertigem Tierfutter dient. Der Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben ist zwar bestandskräftig, aber die STRABAG AG konnte sich mit den Landwirt im Vorfeld nicht über die Übertragung des Besitzes an dem Wiesengrundstück vertraglich einigen.
Am 13. April wurde der Landwirt von Berufskollegen für ihn überraschend darüber informiert, dass die STRABAG GmbH auf seiner Wiese mit einem Bagger die Bauarbeiten für die Talbrücke aufgenommen habe. Der Bagger wurde daraufhin von demonstrierenden Autobahngegnern besetzt, die von der Polizei festgenommen wurden. Die Bauarbeiten wurden am 14. und 15. April 2021 unter Polizeischutz fortgesetzt.
Der auf Autobahnprojekte spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Möller ermittelte aus den Planunterlagen und den Beobachtungen vor Ort, dass die STRABAG GmbH dem Landwirt rechtswidrig den Besitz an der Wiese entzogen hat. Diese recht-lich so bezeichnete »verbotene Eigenmacht« empört den Rechtsanwalt, weil sie mit Blick auf die gescheiterten Vertragsverhandlungen vorsätzlich geschieht und sich hier ein Bauunternehmen »eigenmächtig über die Rechte eines Bürgers hinwegsetzt«.
Als Konsequenz stellte Möller im Schreiben vom 15. April 2021 an das Polizeipräsidium Mittelhessen einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Er forderte die Polizei auf, gegenüber den Bauarbeitern der STRABAG GmbH einen Platzverweis für die Wiese auszusprechen.
Zunächst ist das Amtsgericht Kirchhain in einem eingeleiteten Eilverfahren mit dem Fall beschäftigt. Ziel des Eilantrags der Rechtsanwaltskanzlei ist es, die Bauarbeiten auf dem Besitz des Landwirts durch eine einstweilige Verfügung des Gerichts zu unterbrechen. Eine Entscheidung erwartet der Anwalt.
Der Landwirt konnte bei einer Ortsbesichtigung dann feststellen, dass die Bauarbeiten zumindestens vorläufig eingestellt wurden und der Bagger von der Fläche entfernt wurde. Dies wird betrachtet als kleiner Zwischenerfolg des Landwirtes, des ihn unterstützenden Aktionsbündnisses Keine A 49 sowie der am 13. April vor Ort demonstrierenden Aktivisten des derzeit in Dannenrod durchgeführten Klimacamps.