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Auf welchen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung? 

Wie darf man auf einem Parkplatz eigentlich fahren und dürfen auf Privatparkplätzen Knöllchen verteilt werden? Auch auf Parkplätzen kommt es immer wieder zu Unfällen. Dann steht häufig die Frage im Raum, wer eigentlich Schuld hat. Das ist nicht immer ganz klar, genau wie die Frage, wer einen Parkplatz überhaupt nutzen darf. Im Folgenden deshalb nun die wichtigsten Fragen und Antworten. Foto pixabay.com

Kassel 07.05.2021 (pm) Im öffentlichen Raum gilt natürlich die Straßenverkehrsordnung. Deshalb ist es wichtig zu beachten, ob ein Parkplatz zu diesem Verkehrsraum gehört oder nicht. Dies ist an sich klar geregelt: städtische und kommunale Parkflächen sind immer öffentlich. Der Parkplatz vor dem Einkaufscenter kann jedoch auch dazugehören, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Wem die Fläche dabei gehört, spielt keine Rolle: Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Nur wenn ein Parkplatz klar vom öffentlichen Raum abgegrenzt ist, können eigene Regeln gelten. Aber auch die StVO wird auf einem Parkplatz nicht immer wie im Straßenverkehr angewendet.

Rechts vor links

Laut der StVO hat man an Kreuzungen und Einmündungen immer Vorfahrt, wenn man von rechts kommt. Diese Regel gilt auf einem Parkplatz allerdings nur, wenn die Fahrspuren auch einen “Straßencharakter” haben und von der Breite und Markierung her als solche zu erkennen sind. Dienen die Fahrspuren vor allem dem Parken, dann kann man sich auf dieses Recht nicht verlassen. Hier wie auch beim Ausparken müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander über den Vorrang verständigen, z.B. mit Handzeichen.

Sind die Pfeile verbindlich?

Die Pfeile auf einer Fahrspur sind nicht zwingend verbindlich. Wird dadurch eine Fahrtrichtung vorgegeben, dann macht es zwar Sinn, sich daran zu halten, jedoch ist es nur eine Empfehlung. Auch auf mit Pfeilen markierten Spuren muss man mit Fahrzeugen rechnen, die entgegen der Pfeilrichtung bewegt werden.

Wer darf in die Parklücke?

Parkplätze sind vielen Kommunen sehr begrenzt und deshalb begehrt. Schnappt man einem anderen Verkehrsteilnehmer jedoch den Parkplatz vor der Nase weg, kann das nicht nur für Ärger sorgen, sondern ist sogar verboten. Derjenige, der die Parkbucht zuerst erreicht, hat auch Vorrang. Selbst wenn man vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken, verliert man nicht das Recht auf deren Nutzung. Besetzt man in solch einem Fall dennoch die Parklücke, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese Regel gilt jedoch nur für Fahrzeuge. Stellt man sich als Fußgänger in eine Lücke, um diese freizuhalten, hat man kein Anrecht darauf. Es ist jedoch schwierig, diesen daran zu hindern, fährt man mit dem Fahrzeug langsam an die Person heran, kann das schon als Nötigung gelten.

Was ist ein Privatparkplatz?

Anders ist es, wenn die Parkfläche baulich von der öffentlichen Fläche getrennt ist. In der Regel wird dies durch eine Schranke geregelt. Dann ist dieser Parkplatz privat, und der Eigentümer darf eigene Regeln aufstellen. In den meisten Fällen stellt dieser jedoch nur ein Schild auf und verweist darauf, dass die Regeln der StVO gelten. Um den Parkplatz auch als privat zu kennzeichnen, ist es empfehlenswert, ein entsprechendes Schild zu installieren. Dieses findet man hier.

Welche Regeln gelten auf einem privaten Parkplatz?

Ein Privatparkplatz hat seine eigenen Gesetze. Der Besitzer kann selber entscheiden, wer auf dem Parkplatz parken darf und wie lange. Die Einhaltung dieser Bestimmungen muss dann gegebenenfalls mit einer Parkscheibe nachgewiesen werden. Hat man kein Schild aufgestellt, welches darauf hinweist, dass die StVO gilt, sollten die eigenen Regeln selber kenntlich gemacht werden. Einzelne Parkflächen können zudem für bestimmte Personen durch einen Hinweis reserviert werden, sodass niemand anderes darauf parken darf. Überzieht jemand auf einem Privatparkplatz die Parkzeit oder parkt falsch, dann kann kein Bußgeld ausgesprochen werden, da diese Flächen nicht vom Ordnungsamt kontrolliert werden. Wird vom Besitzer eine Geldstrafe erhoben, dann handelt es sich dabei um eine Vertragsstrafe, auf die kein Bußgeldverfahren folgt, welche aber trotzdem gezahlt werden muss.

Kann man hier abgeschleppt werden?

Ist ein Parkplatz nur für Kunden eines Restaurants oder eines Supermarktes ausgewiesen, dann darf niemand den Wagen dort abstellen, der dieses Angebot nicht wahrnimmt. Bleibt das Fahrzeug dann sehr lange dort stehen, kann nicht nur eine Vertragsstrafe ausgesprochen werden, sondern der Eigentümer darf das Auto abschleppen lassen. Die Kosten muss man selber tragen, wenn man bei der unberechtigten Nutzung erwischt wurde. Oft wird jedoch lediglich eine Vertragsstrafe zwischen 15 und 40 Euro ausgesprochen, da es sich nicht um Bußgelder handelt, kann der Eigentümer die Beiträge selber festlegen, muss dabei aber verhältnismäßig vorgehen.

Was ist auf Parkplätzen für Elektroautos zu beachten?

Diese dürfen lediglich von Fahrzeugen genutzt werden, die ein E-Kennzeichen besitzen. Solche Parkplätze müssen durch Schilder oder Markierungen am Boden besonders gekennzeichnet sein und weisen darauf hin, dass dort nur Elektroautos parken dürfen. Die Regelungen sind jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wichtig ist, dass die Parkplätze gesondert ausgestattet sind. Zudem dürfen diese in der Regel auch nur kostenlos genutzt werden, wenn der Wagen parallel geladen wird. Parkt man auf diesem Parkplatz und hat kein E auf dem Kennzeichen, kann man abgeschleppt werden, und es wird ein Bußgeld fällig.

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