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Uniklinikum Gießen und Marburg: Privatisierung rückgängig machen – Rechtsgutachten zeigt Weg dahin auf

Kassel 20.05.2021 (pm/red) Die von der früheren Hessischen Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch betriebene Privatisierung des Uniklinikums Gießen und Marburg war von Anfang an höchst umstritten. Sie ging und gehe zu Lasten der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten sowie von Forschung und Lehre, artikulieren die zahlreichen Kritiker/innen. Ein von der Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Hessen und Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag bei dem renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Joachim Wieland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass diese Fehlentscheidung auch nach dem Auslaufen des Rückkaufsrechts, der sogenannten Change-of-Control-Klausel, korrigiert werden kann.

Anlässlich der Vorstellung des Gutachtens von Prof. Joachim Wieland zum Uniklinikum Gießen und Marburg erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und LINKEN-Landesvorsitzender:„Die Privatisierung des Uniklinikums Gießen und Marburg war, ist und bleibt ein schwerer Fehler zu Lasten der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten sowie von Forschung und Lehre, der rückgängig gemacht werden muss. Das stattgefundene, unsägliche Verkaufs-und Übernahmegezerre zwischen privaten Klinikkonzernen hat längst gezeigt, dass das UKGM auch zu einem Spielball auf dem Finanzmarkt geworden ist. Das vorliegende Rechtsgutachten zeigt, dass diese Fehlentwicklung auch nach dem Auslaufen des Rückkaufsrechts, der sogenanntenChange-of-Control-Klausel, korrigiert werden kann. Dafür wird sich DIE LINKE. einsetzen.“

Jürgen Bothner, ver.di-Landesbezirksleiter, erklärt: „Das vorliegende Gutachten zeigt, dass das Land Hessen die rechtlichen Möglichkeiten zur Rücküberführung des UKGM in öffentliche Trägerschaft hätte, wenn sich dafür künftig politische Mehrheiten im Hessischen Landtag finden. Für die Beschäftigten des UKGM wird es unabhängig von der Trägerschaft weiterhin darum gehen, in Tarifverträgen Entgelte durchzusetzen, die ihrer hohen Verantwortung und oft auch großen Belastung gerecht werden, gute Arbeitsbedingungen regeln und eine ausreichende Personalbesetzung vorschreiben.“

Daniela Trochowski, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Rosa-Luxemburg-Stiftung, ergänzt:„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Privatisierung im Gesundheitswesen ein gefährlicher Irrweg ist. Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war Ausdruck für eine Unterwerfung der Gesundheitsversorgung unter die Profitinteressen großer Kapitalgesellschaften. Das hatte und hat negative Folgen für Patientinnen und Patienten und für Beschäftigte. Um Menschen vor diesen Profitinteressen zu schützen, braucht es öffentliche Handlungsfähigkeit. Deswegen sieht es die Rosa-Luxemburg-Stiftung als ihre Aufgabe, zu analysieren, ob und inwieweit Vorhaben der Rekommunalisierung realisierbar sind. Vor diesem Hintergrund leistet das vorliegende Gutachten einen wichtigen Beitrag.“

Prof. Joachim Wieland,Universitätsprofessor an der DeutschenUni für Verwaltungswissenschaften Speyer, Autor des Rechtsgutachtens, erklärt:„Da der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungsbefugnis für ein Vergesellschaftungsgesetz nach Art. 15 GG bislang keinen Gebrauch gemacht hat, hat das Land Hessen die Befugnis zum Erlass eines Gesetzes zur Vergesellschaftung von Produktionsmitteln, um das Universitätsklinikum Gießen und Marburg in öffentliches Eigentum zurückzuführen. Ein solches Gesetz wäre verhältnismäßig und eine Entschädigung müsste nicht notwendigerweise am Verkehrswert orientiert sein. Auch die Schuldenbremse steht einer solchen Initiative nicht entgegen.“

Das Gutachten hat eine Presseresonanz ausgelöst:
Oberhessische Presse Marburg
Frankfurter Rundschau
Die Zeit

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