Spielerische Vermittlung digitaler Kompetenzen beim Familien-Medientag

21.12.2024 (pm/red) Das Programm zum „Familien-Medientag“ im Marburger Haus der Jugend hat teils spielerischen Einstieg in den Umgang mit digitalen Medien geboten. So gab es interaktive Stationen um Apps auszuprobieren, Drohnen zu steuern oder Stop-Motion-Filme …

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135.000 Kurzarbeiter mussten Einkünfte mit Hartz IV aufstocken

Kassel 08.06.2021 (pm/red) In der Corona-Krise hat es trotz der massenhaften Zahlung von Kurzarbeitergeld einen deutlichen Corona-Effekt in der Grundsicherung gegeben: 135.000 Kurzarbeiter haben ihre Einkünfte mit Hartz-IV-Leistungen aufgestockt, das geht aus einer Berechnung der Bundesagentur für Arbeit hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Die Zahlen beziehen sich laut NOZ auf die Monate April 2020 bis April 2021.

Bei den 135.000 Leistungsbeziehern in Kurzarbeit reichten der BA zufolge die Einkünfte nicht mehr aus, sodass sie Unterstützung durch das Jobcenter benötigten. „Insbesondere in den Monaten April und Mai 2020 kam es zu einem sprunghaften Anstieg bei der Zahl der betroffenen Personen“, berichtete die Bundesagentur auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann.

Die Zahl der Anspruchsberechtigten auf aufstockendes Hartz IV dürfte nach den Worten von Zimmermann sogar noch weitaus größer sein als von der BA berechnet. Sie betonte gegenüber der NOZ: „Viele scheuen den Gang zum Jobcenter und brauchen ihre Ersparnisse auf.“

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag kritisierte, die Bundesregierung lasse Geringverdienende beim Kurzarbeitergeld im Stich. Dass Kurzarbeitergeld sei für viele Menschen zu niedrig, ganz besonders in den ersten Monaten. Zimmermann forderte deshalb ein Kurzarbeitergeld von 90 Prozent vom letzten Netto ab dem 1. Tag. „Geringverdienende brauchen außerdem ein Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro, wie es auch die Gewerkschaften fordern. Nur so lässt sich verhindern, dass Kurzarbeitende in Armut geraten.“

Aktuell gilt: Beschäftigte erhalten 60 Prozent des letzten Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent). Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden, ab dem achten Bezugsmonat sind Zahlungen von 80 beziehungsweise 87 Prozent möglich.

Die Zahl der Kurzarbeitenden belief sich laut BA zuletzt (im März 2021) auf 2,61 Millionen. Auf dem bisherigen Höchststand im April 2020 waren es knapp sechs Millionen.

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