Online-Petition zur Rücküberführung des UKGM an Hessischen Landtag
08.07.2021 (pm) Seit nahezu 15 Jahren müssen die Menschen in Mittelhessen ansehen wie ein privater Konzern sich ihrer Unikliniken bemächtigt hat. Genauso lange schon kämpfen Beschäftigte und BürgerInnen für ihre Unikliniken und fordern, dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden soll.
Mark Müller, Sprecher des Aktionsbündnis Gemeinsam für unser Klinikum und Fachkrankenpfleger, begründet dies so: „Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg kann auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden. Deshalb fordern wir die hessische Regierung auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.“
BürgerInnen fordern Land Hessen zum Handeln auf
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Unter den ErstunterzeichnerInnen finden sich u.a. der Kinderarzt Heinrich Nolte aus Marburg, Allgemeinärztin Kristina Hänel aus Gießen, der Chirurg Bernd Hontschik aus Frankfurt, die Betriebsratsvorsitzenden des UKGM, der frühere Dekan des Fachbereichs Medizin Prof. Dr. Matthias Rothmund sowie Abgeordnete aus verschiedenen kommunalen Parlamenten über den Land- und Bundestag bis hin zum Europaparlament und zahlreiche Bürger und Bürgerinnen wie beispielsweise Egon Vaupel.
Gestellt wird die Petition von dem Fachkrankenpfleger Mark Müller: „Wir haben es satt, dass an uns Pflegenden gespart wird. Ich will für meine KollegInnen und mich eine bestmögliche Personalausstattung. Dies geht nur in einem gemeinwohlorientierten Krankenhaus. Deshalb freue ich mich, dass schon jetzt so viele Bürgerinnen und Bürger unser Ziel teilen und die Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum fordern.“
Die Petition ist online unter https://openpetition.de/!jfgwt zu finden
und kann online unterzeichnet werden.
Zudem werden zeitnah Unterschriftenlisten ausgelegt.
Die Petition im Wortlaut:
In Erwägung,
dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ein
schwerer Fehler war, der weder für die Beschäftigten und für die
Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile
bringt,
In Erwägung,
dass eine gute Krankenversorgung nur mit ausreichend Personal, nicht
aber mit Renditedruck machbar ist,
In Erwägung,
dass unsere Kliniken verkauft werden wie ein beliebiges Wirtschaftsgut,
In Erwägung,
dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden,
In Erwägung,
dass die „Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates“ ist,
In Erwägung,
dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg auf Basis des
Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden kann,
fordern wir Sie auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein
Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.
Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen
Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine
Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der
Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Als gewählte Vertreter*innen der Bürger*innen tragen Sie die
Verantwortung für eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!
Begründung
Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war ein
schwerer Fehler , der weder für die Beschäftigten und für die Patient*innen noch für die Qualität von Forschung und Lehre Vorteile bringt. Eine gute Krankenversorgung ist nur mit ausreichend Personal, nicht aber mit Renditedruck machbar. Dennoch werden unsere Kliniken verkauft, wie ein beliebiges Wirtschaftsgut. Es kann nicht sein, dass die Gewinne des privaten Betreibers öffentlich finanziert werden und schlussendlich ist die „Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates“.
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg kann auf Basis des Grundgesetzes wieder in öffentliches Eigentum überführt werden. Deshalb fordern wir die hessische Regierung auf, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten und ein Gesetz zur Vergesellschaftung des UKGM zu verabschieden.
Die Basis hierfür legt der Artikel 15 des Grundgesetzes.
Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern eine Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Allgemeinheit in Form der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge bezweckt wird.
Denn wir wollen nach vielen Jahren mit privatisierten Unikliniken endlich wieder:
> eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Region,
> faire, humane und tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten,
>gute und verantwortungsvolle Lehre und Forschung!