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Minijobs verdrängen in Kleinbetrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

21.10.2021 (pm) Minijobs verdrängen in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Anders als erhofft, bilden sie zudem nur selten eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Nach den Ergebnissen der Studie sind Minijobs sogar ein „Jobkiller“ im Bereich regulärer, also sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, auf die wachsender Druck geschieht, jedenfalls mit der aktuellen Rechtslage und den zahlreichen Minijobbern ohne Alternative.

Ein zusätzlicher Minijob in einem Kleinbetrieb ersetzt im Mittel etwa eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle. „Minijobs sind demnach – zumindest in kleinen Betrieben – keine Ergänzung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, erklärt IAB-Forscher Matthias Collischon. Minijobs bauen zudem nur selten eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. „Beschäftigte verbleiben oft im Niedriglohnsegment und arbeiten in vielen Fällen unterhalb ihres Qualifikationsniveaus“, so Collischon.

Insbesondere im Jahr 2003 stieg die Zahl der Beschäftigten in Minijobs im Zuge der Hartz-Reformen von etwa 4 Millionen auf über 6 Millionen Minijobber in Haupt- oder Nebenbeschäftigung stark an. Im Jahr 2019 übten insgesamt mehr als sieben Millionen Erwerbstätige Minijobs aus. In der Corona-Krise sank die Zahl auf rund sechs Millionen. „Der Anstieg der Zahl der Personen in Minijobs wäre noch stärker gewesen, wenn die Abgabenlast für Minijobs nicht erhöht worden wäre“, sagt Collischon. Höhere Arbeitgeber-Abgaben haben das Wachstum von Minijobs vor allem in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden gebremst.

Insgesamt nutzten rund 20 Prozent aller Betriebe im Jahr 2014 Minijobs. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Betrieben unterschiedlicher Größe. So waren im Jahr 2014 im Durchschnitt fast 40 Prozent der Belegschaft in kleinen Betrieben in Minijobs beschäftigt, während der Anteil bei großen Betrieben rund 10 Prozent betrug. Insgesamt entfallen auf kleine Betriebe 15 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und 36 Prozent aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

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