Photovoltaik-Ausbau in Gefahr: Wirtschaftlichkeit muss gesteigert werden
02.11.2021 (pm) Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowattpeak können aktuell nur mit Eigenverbrauch wirtschaftlich betrieben werden. Wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, lohnt sich also die Investition in Solarzellen nicht. Um einen finanziellen Anreiz für den Bau von Solaranlagen auf Dächern ohne Eigenverbrauchsmöglichkeit zu bieten, müsste der Vergütungssatz um etwa fünf Cent pro Kilowattstunde höher liegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Vergütung sinkt schnell, Kosten aber nur langsam
In den vergangenen Jahren ist die Einspeisevergütung von Solarstrom pro Jahr um 15 Prozent gesunken. Die Kosten für den Aufbau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sind zwar ebenfalls geringer geworden, allerdings nur um etwa zwei Prozent pro Jahr. Entwickeln sich Einspeisevergütung und Anlagekosten künftig so weiter, wäre im kommenden Jahr der Betrieb von Dachanlagen nicht mehr rentabel – auch wenn Eigenverbrauch genutzt werden kann.
Dachflächen werden nicht komplett genutzt
Die Vergütungssituation führte auch schon in den vergangenen Jahren dazu, dass private Dachanlagen nicht mit dem Ziel geplant wurden, die Dachfläche optimal auszunutzen. Stattdessen wurde die Größe oft so bemessen, dass ein möglichst hoher Anteil für den eigenen Strombedarf genutzt werden kann. Das trägt dazu bei, dass die vorhandenen Dachflächen nicht komplett ausgenutzt werden und kleinere Anlagen, mit im Verhältnis höheren Kosten, realisiert werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeiten
Damit der Ausbau der Photovoltaik dazu beitragen kann, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz entsprechend überarbeitet werden, lautet die Forderung. Der Fokus sollte nicht weiter auf der Kostenbegrenzung liegen, sondern auf der Förderung des aus Klimaschutzsicht notwendigen Ausbaus der Photovoltaik, so die Wissenschaftler im Policy Brief zur Studie. Das wichtigste hierbei ist, dass die Ziele für den Zubau deutlich vergrößert werden. Und für einen großen Zubaubereich dürfen die Vergütungssätze nur moderat gemindert werden, entsprechend dem Kostenrückgang der Photovoltaik-Anlagen.