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Weihnachtsgeld für 52 Prozent der Beschäftigten, deutlich häufiger mit Tarif

14.11.2021 (pm) Nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, nämlich 52 Prozent, erhalten Weihnachtsgeld. Dies ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die Tarifvereinbarungen variieren zwischen 250 und 3.715 Euro.

Tarifverträge als wichtigster Garant für das Weihnachtsgeld
Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird entweder durch Tarifverträge bestimmt oder beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers, die bei mehrjährigen Wiederholungen auch zum Gewohnheitsrecht werden können und damit verpflichtend sind. In der Praxis wird jedoch in Unternehmen ohne Tarifvertrag deutlich seltener ein Weihnachtsgeld ausgezahlt: Nach der aktuellen Auswertung der WSI-Lohnspiegel-Datenbank bekommen mehr als drei Viertel (77 Prozent) aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld, verglichen mit nur 41 Prozent in Betrieben ohne Tarifbindung.

„Die Chance, am Jahresende eine Sonderzahlung zu erhalten, ist für Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen damit fast doppelt so hoch wie in Unternehmen ohne Tarifvertrag“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Angesichts der aktuell hohen Preissteigerungsraten ist das Weihnachtsgeld für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Jahr besonders wichtig. Die Tarifverträge leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Einkommensstabilisierung.“ Über das Jahr gerechnet machen sich Tarifverträge für die Beschäftigten in doppelter Hinsicht bezahlt, da auch die Grundgehälter in tarifgebundenen Betrieben in der Regel über dem Niveau von vergleichbaren tariflosen Betrieben liegen.

Weihnachtsgeld für verschiedene Beschäftigtengruppen
Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen (siehe auch die Abbildung 1 in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten):

– West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 55 Prozent, in Ostdeutschland nur 40 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.

– Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 50 Prozent, bei den Männern dagegen 54 Prozent.

– Vollzeit/Teilzeit: Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 53 Prozent wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 47 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung erhalten.

– Befristet/unbefristet: Noch ausgeprägter sind die Unterschiede zwischen Beschäftigten mit einem befristeten oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während lediglich 45 Prozent der Beschäftigten mit Befristung Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Unbefristeten 53 Prozent.

Hohe Varianz bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes
In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die zum Jahresende fällig wird. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 24 großen Branchen (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version der PM). Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung weist dabei eine hohe Varianz auf, die bei den mittleren Entgeltgruppen von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.715 Euro in der chemischen Industrie reicht.

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld hingegen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In den Branchen, in denen Lohnerhöhungen vereinbart wurden, sind demnach auch die Weihnachtsgelder entsprechend angehoben worden. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze beruhen in der Regel auf langjährigen Vereinbarungen. In einer Reihe von Tarifbranchen wurden diese Prozentsätze auch in jüngster Zeit noch einmal angehoben. So wurde das Weihnachtsgeld in der chemischen Industrie 2021 von 95 auf 100 Prozent eines tariflichen Monatseinkommens erhöht. Das private Verkehrsgewerbe (NRW) verzeichnete eine Steigerung von 80-90 auf 100 Prozent. Im öffentlichen Dienst erhöhte sich die Jahressonderzahlung in den ostdeutschen Gemeinden auf bis zu 75 Prozent und im brandenburgischen Einzelhandel wurde es von 52 auf 54 Prozent angehoben. Erhöhungen gab es schließlich auch im Bauhauptgewerbe, die je nach Beschäftigtengruppe unterschiedlich ausfallen.

Im Vergleich der Tarifbranchen erhalten die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie, im privaten Transport- und Verkehrsgewerbe (NRW) sowie in der Textilindustrie (Westfalen) ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld, das zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatsentgelts liegt. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent gezahlt, wobei hier jedoch Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.

Gemessen am Monatseinkommen fällt das Weihnachtsgeld im Versicherungsgewerbe (80 Prozent), beim Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) und in der Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent) etwas geringer aus. Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) beträgt die Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 Prozent des Monatsentgelts in Westdeutschland und zwischen 49 und 75 Prozent in Ostdeutschland.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder einer vergleichbaren Sonderzahlung die Ausnahme. Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigerhandwerk. Das gleiche gilt für das ostdeutsche Bewachungsgewerbe, während in einigen westdeutschen Regionen das Weihnachtsgeld erst ab einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gezahlt wird.

Als teilweisen Ausgleich für das fehlende Weihnachtsgeld wurde im Gebäudereinigerhandwerk für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein so genannter „Weihnachtsbonus“ vereinbart. Hierbei können die Beschäftigten zwischen einem Zuschlag von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am 24.12. oder am 31.12. geleistete Arbeit oder einer bezahlten Freistellung am 24.12. oder am 31.12. wählen.

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