Vereinbarung sichert Unterstützung für Frauenhaus: Ausbau der Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder
24.11.2021 (pm) Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Verein „Frauen helfen Frauen“ haben eine neue Vereinbarung zur Unterstützung des Frauenhauses abgeschlossen. Diese bietet weitere Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder. Als erster hessischer Landkreis erhält Marburg-Biedenkopf Gelder aus dem Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.
Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau erfährt mindestens einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner. Häusliche Gewalt tritt verstärkt im Kontext von Trennungen oder Trennungsabsichten auf. Viele Frauen sind zum eigenen und zum Schutz ihrer Kinder darauf angewiesen, schnell und unbürokratisch einen Platz in einer Schutzeinrichtung, also beispielsweise in einem Frauenhaus zu bekommen.
Seit vielen Jahren gibt es einen Mangel an Plätzen in Frauenhäusern für gefährdete Frauen und Kinder, die Schutz vor Gewalt suchen. Sowohl die EU-Charta der Gleichstellung auf lokaler Ebene als auch die Istanbul-Konvention verlangen den besonderen Schutz und die Unterstützung für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. EU-Programme sowie nationale Förderpläne fordern sichere, schnelle, unbürokratische und bedarfsgerechte Hilfen. Aus diesem Grund entwickelte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Mit diesem Programm sollen Hilfe und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen gestärkt werden. Bis 2023 stehen bundesweit 120 Millionen Euro zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu fördern und um geeignete Hilfseinrichtungen auszubauen und weiterzuentwickeln.
„Leider werden nur bauliche Maßnahmen aus diesem Programm gefördert. Die Finanzierungsregelungen für die notwendige psychosoziale Betreuung und Unterstützung kommen nicht schnell genug bei den Trägern der Schutzeinrichtungen an. Hier fehlen noch die Ausführungsgesetze und die finanziellen Mittel, die nur über Bund und Land an die Landkreise weitergegeben werden können“, so der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Umso dankbarer bin ich, dass wir als erster Landkreis in Hessen zusätzliche Plätze gemeinsam mit dem Verein ‚Frauen helfen Frauen‘ und der Stadt Marburg über das Modell Second-Stage-Wohnungen schaffen. Auch können wir die Finanzierung langfristig auf sichere Beine stellen“, so Zachow weiter. Second-Stage-Wohnungen sind teilbetreute und individuelle Übergangswohnungen für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben.
„Durch die Bereitstellung von Second-Stage-Wohnungen sollen zwei Ziele erreicht werden: Einerseits soll die Verweildauer im Frauenhaus verkürzt und anderseits der Übergang in ein eigenständiges und gewaltfreies Leben sicher eingeleitet werden. Der Auszug aus dem geschützten Frauenhaus ist oft der schwierigste Schritt für gewaltbetroffene Frauen. Fehlende Perspektiven und Probleme bei der Wohnungssuche können zu einer Rückkehr in alte oder neue Gewaltbeziehungen führen“, so Claudia Bergelt aus dem Vorstand des Vereins „Frauen helfen Frauen“.
„Ungefähr 40 Prozent der Frauen, die in den Frauenhäusern in Marburg-Biedenkopf untergekommen sind, kommen aus Orten außerhalb des Landkreises. Das zeigt, dass die Plätze in Hessen noch nicht ausreichen. Hier sind weitere gemeinsame Schritte zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern notwendig. Durch den regelmäßigen und vertrauensvollen Austausch zwischen den Vertreterinnen des Vereins und den Zuständigen im Landkreis war es möglich, schnell die notwendigen Maßnahmen auf gesicherte finanzielle Beine zu stellen“, so Uwe Pöppler, Fachbereichsleiter für Familie, Jugend und Soziales des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Marian Zachow machte abschließend deutlich, dass noch weitere Schritte zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern im Landkreis notwendig seien. „Gemeinsam mit der Universitätsstadt Marburg, den Verantwortlichen in den Fachbereichen und den Trägern vor Ort haben wir schon viel Gutes erreicht. Bund und Land müssen aber ihre gesetzliche Verantwortung aus der Istanbul-Konvention noch stärker wahrnehmen und die Landkreise mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten“, forderte Zachow.