Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Bußgeldkatalog & Verkehrsrecht 2022: Änderungen zum Jahreswechsel für Autofahrer & Co

21.12.2021 (pm) • Nicht verpassen! Im Januar läuft für einige Bundesbürger die Frist für den Führerscheinumtausch ab. Zwei zusätzliche Masken im Verbandskasten: DINNorm soll 2022 geändert werden. Schon wieder Zeit für den TÜV? Wer auf seinem Kennzeichen eine braune TÜVPlakette
hat, muss 2022 wieder zur Hauptuntersuchung.
Endgültiger Abschied: Spätestens ab 9. Mai 2022 wird es keine Sanktionen nach dem alten Bußgeldkatalog mehr geben.

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende. Es brachte uns neue Impfstoffe, eine neue Bundesregierung und sogar einen neuen Bußgeldkatalog. Dieser trat am 9. November 2021 in Kraft und brachte einige Änderungen für Autofahrer mit sich. Auch im kommenden Jahr werden sich diese bemerkbar machen und einige Bußgelder könnten sogar von besonderer Relevanz werden. Was hält der Bußgeldkatalog 2022 für Autofahrer also bereit?

Führerscheinumtausch: Die erste Frist läuft schon am 19.01.2022 ab.
Schon vor längerer Zeit wurde beschlossen, sämtliche nationalen Führerscheine im EURaum umzutauschen, sodass ab 2033 nur noch der einheitliche EUFührerschein im Umlauf ist. Um die Behörden nicht zu überlasten, soll dieser Umtausch gestaffelt vonstatten gehen: Für verschiedene Gruppen gelten verschiedene Fristen. Die erste dieser Fristen läuft bereits am 19. Januar 2022 ab.

Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen und zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen Sie bis dahin Ihren Führerschein umtauschen.

Weitere Umtauschfristen für Führerscheine im Papierformat:
vor 1953: 
   19.01.2033
1953 1958:
19.01.2022
1959 1964:
19.01.2023
1965 1970:
19.01.2024
ab 1971: 19.01.2025
Informationen über Umtauschfristen von Führerscheinen im Scheckkartenformat Führerscheinumtausch ist Pflicht. Wird ein Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, verliert er seine Gültigkeit. Setzen Sie sich dann trotzdem hinters Steuer, können Sie bei einer Verkehrskontrolle wegen Fahrens ohne (gültigen) Führerschein belangt werden. Der Bußgeldkatalog 2022 sieht dafür 10 Euro Verwarnungsgeld vor.

Jetzt +2 Gesichtsmasken!
2022 wird der Verbandskasten aufgestockt. Kennen Sie die DIN 13164? Wenn nicht, sollten Sie zumindest wissen, dass diese sich 2022 ändern soll. Wird die geplante Anpassung tatsächlich umgesetzt, ändert sich das vorgeschriebene Inventar des Verbandskastens. Neben Verbandsmaterial, Einmalhandschuhen und Rettungsdecke muss dieser dann auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen beinhalten.

Noch ist unklar, wann genau die Maskenpflicht für den Verbandskasten 2022 eingeführt wird, aber sie soll auch nach Ende der Corona-Pandemie bestehen bleiben. Was bereits feststeht, sind die Verwarnungsgelder, die für einen nicht vorschriftsgemäßen Verbandskasten im Auto verhängt werden können: Als Fahrer müssen Sie hier mit 5 Euro rechnen; Haltern drohen 10 Euro.

Alle (zwei) Jahre wieder: Wer muss 2022 zum TÜV?
Die meisten Autos müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wenn Sie sich nicht merken können, wann für Sie der nächste TÜVTermin ansteht, können Sie einfach auf die HUPlakette an Ihrem Kennzeichen schauen: Ist diese braun, muss das Fahrzeug 2022 zum TÜV. Die Zahl, die oben steht, gibt den Monat für den Termin an. Hat die Plakette hingegen eine andere Farbe, können Sie sich mit der Hauptuntersuchung noch etwas Zeit lassen:
rosa: nächster Termin ist 2023

grün: nächster Termin ist 2024

Verpassen Sie 2022 den TÜVTermin, müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 15 und 75 Euro rechnen. Unter Umständen kann Ihnen dies sogar einen Punkt in Flensburg einbringen.

Aktueller Bußgeldkatalog
Einen neuen Bußgeldkatalog wird es 2022 nicht geben. Dies ist nicht verwunderlich, denn der aktuelle Katalog ist erst vor einem Monat, am 9. November 2021, in Kraft getreten. Verkehrsordnungswidrigkeiten, die vor diesem Tag begangen wurden, werden jedoch noch mit den alten Bußgeldern sanktioniert. Und da der Versand eines Bußgeldbescheides mitunter ein paar Monate dauern kann, ist es nicht auszuschließen, dass auch 2022 noch einige Bußgelder gemäß des alten Bußgeldkatalogs gezahlt werden müssen.

Doch dessen Tage sind bereits gezählt. Denn selbst unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten dauert die Verjährungsfrist einer Verkehrsordnungswidrigkeit maximal sechs Monate. Später darf der Bußgeldbescheid auf keinen Fall beim Betroffenen eintreffen. Somit ist der 8. Mai 2022 theoretisch der letzte mögliche Tag, an dem noch ein Bescheid mit einem der alten Bußgelder zugestellt werden kann. In der Praxis wird sich bis dahin allerdings ohnehin der neue Bußgeldkatalog etabliert haben.

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