Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro sorgt für überschaubaren Preisauftrieb
30.01.2022 (pm/red) Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober verstärkt die Inflation kaum, auch nennenswerte Auswirkungen auf die Beschäftigung sind nicht zu erwarten. Das zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Mehr als sieben Millionen Beschäftigte dürfen mit mehr Geld in der Tasche rechnen: Sie werden direkt von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde profitieren, auf die sich die Ampelparteien im Koalitionsvertrag geeinigt haben. Das angemessene Niveau für Lohnuntergrenzen, das unter anderem die EU-Kommission bei 60 Prozent des mittleren Lohns verortet, wird damit fast erreicht sein, ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht die Umsetzung für den 1. Oktober vor. Die Bundesbank glaubt indes, Wasser in den Wein gießen zu müssen: Sie warnt vor mehr Inflation durch den höheren Mindestlohn.
Inwieweit diese Befürchtungen berechtigt sind, hat ein Forscherteam von IMK und WSI berechnet. Das Ergebnis: Es ist allenfalls mit geringen Auswirkungen auf die Verbraucherpreise zu rechnen. Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro dürfte die Teuerung zur Jahresmitte 2023 kurzfristig um etwa 0,25 Prozentpunkte höher liegen als es ohne die Mindestlohnerhöhung der Fall wäre. Der Effekt auf die Inflation würde schnell wieder abflauen, nach zwei Jahren läge sie genauso hoch wie ohne Mindestlohnanhebung. Zum Vergleich: Die zeitweilige Absenkung der Mehrwertsteuer hat die Inflation 2020 um gut einen Prozentpunkt gesenkt und nach der Wiederanhebung auf das alte Niveau 2021 ebenfalls um gut einen Prozentpunkt erhöht. Dieser Sondereffekt, der Anfang 2022 ausgelaufen ist, war also rund viermal so groß wie die maximalen Auswirkungen der Mindestlohnanhebung.
„Da die Simulationsergebnisse zugleich auch keine relevanten negativen Beschäftigungseffekte erwarten lassen, aber die reale Einkommenssituation von Millionen Mindestlohnbeschäftigten verbessert wird, ist diese Anhebung nicht nur aus einem sozialpolitischen, sondern auch aus einem makroökonomischen Blickwinkel zu begrüßen“, schreiben die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien, Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein, Dr. Malte Lübker, Dr. Toralf Pusch und Dr. Thomas Theobald.
Die Ergebnisse im Detail
Aus theoretischer Sicht könnte ein höherer Mindestlohn in mehrfacher Hinsicht das Preisniveau beeinflussen, schreiben die Ökonomen. Zum einen sei davon auszugehen, dass das Einkommensplus bei den Mindestlohnbeschäftigten die Konsumnachfrage ankurbelt. Zum anderen könnten Betriebe gestiegene Lohnkosten für Preiserhöhungen zum Anlass nehmen. Langfristig müssten auch Auswirkungen auf die Produktivität und das Arbeitsangebot in Rechnung gestellt werden, die wiederum inflationsdämpfend wirken.
Um die Effekte abzuschätzen, haben die Forscher Simulationsrechnungen mit dem international etablierten NiGEM-Modell durchgeführt, das von verschiedenen Zentralbanken und internationalen Organisationen genutzt wird. Als Zeitpunkt der Mindestlohnanhebung auf 12 Euro haben sie den 1. Oktober 2022 unterstellt. Um die Größenordnung des Lohnimpulses durch diese Anhebung beziffern und in das Modell einspeisen zu können, wurden die neuesten verfügbaren Lohndaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2019 bis zum vierten Quartal 2022 auf Basis der vergangenen Entwicklung fortgeschrieben. Auch die ausstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli wurde berücksichtigt.
Aus den Berechnungen ergibt sich ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus von 0,6 Prozent durch die Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro. Die kurzfristigen Beschäftigungs- und Wachstumseffekte „sind gering und fallen in der Gesamtbetrachtung der Maßnahme kaum ins Gewicht“, stellen die Wissenschaftler fest. „Auch unter Berücksichtigung der Unsicherheit, die mit der Bestimmung des gesamtwirtschaftlichen Lohnimpulses aus Umfragedaten verbunden ist, ist nur mit einem geringen Preisschub und einer vorübergehend etwas höheren Inflationsrate in Deutschland zu rechnen“, so die Ökonomen.
Zudem dürften sich die positiven Produktivitätseffekte als Folge der Mindestlohnerhöhung, die nicht in die Simulation eingeflossen sind, mittel- und langfristig dämpfend auf das Preisniveau auswirken. Prof. Dr. Tom Krebs und Dr. Moritz Drechsel-Grau, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, hatten kürzlich in einem anderen Modell gezeigt, dass die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro langfristig zu einer spürbaren Zunahme der Produktivität und des Bruttoinlandsprodukts führt, weil sich die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu produktiveren Unternehmen verschiebt. Das in dem für die neue Studie nun verwendete NiGEM-Modell bildet diese Effekte nicht ab, weil es eher für die Analyse in der kurzen bis mittleren Frist konzipiert ist.
Zur Einordnung des moderaten kurzfristigen Effekts von 0,25 Prozentpunkten bei der Inflation verweisen Dullien und seine Kollegen nicht nur auf die Auswirkungen der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung. Die Einführung der CO2-Bepreisung für Haushalte und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen Anfang 2021 habe die Teuerung um etwa 0,3 Prozentpunkte erhöht.
Auch so genannte „Spillover-Effekte“, also ein Lohnanstieg im Zuge der Mindestlohnerhöhung bei jenen, die derzeit schon knapp über 12 Euro verdienen, würden laut IMK und WSI wenig an dem Ergebnis ändern: Wenn man annimmt, dass diese Effekte noch einmal halb so groß ausfallen wie die direkten Effekte, ergibt sich eine um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte erhöhte Inflation. „Selbst diese Größenordnung wäre aufgrund des temporären Charakters noch als moderat anzusehen und bedarf keiner geldpolitischen Reaktion“, urteilen die Ökonomen. Ihr Fazit: „Die Angst vor einer durch die Mindestlohnanhebung ausgelösten Lohn-Preis-Spirale und damit einem Befeuern der aktuell durch Sondereffekte temporär stärkeren Preisentwicklung erscheint unbegründet.“