Mit ELSTER zum Finanzamt – Steuererklärung digital setzt sich durch
08.02.2022 (pm/red) „Die positive Tendenz der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt: 2021 wurden in Hessen von über zwei Millionen Einkommensteuererklärung mehr als 77 Prozent elektronisch über ELSTER eingereicht“ artikuliert der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg. Seit Jahren steige der Anteil der elektronischen Steuererklärungen an, was ein Grund zur Freude sei, wird vom Finanzministerium mitgeteilt.
Denn diese Digitalisierung sei ein echter Fortschritt, der für alle Beteiligten handfeste Vorteile bringe und dazu die Umwelt schone, so Boddenberg über die jetzt vorliegenden Zahlen zum abgelaufenen Jahr.
In Hessen ist der Anteil der Einkommensteuererklärungen, die elektronisch über ELSTER eingereicht wurden, in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen. 2017 hatte er noch bei rund 62 % gelegen und erreichte 2021 mit über 77 % einen neuen Bestwert. Über 1,5 Millionen der insgesamt rund zwei Millionen verarbeiteten Erklärungen wurden digital eingereicht. „Hessen gehört mit dieser Quote weiter zu der Spitzengruppe der Bundesländer.
Das sei der Verdienst von engagierten Kolleginnen und Kolleginnen in der Steuerverwaltung, aber auch von den vielen Steuerpflichtigen, die das Angebot sehr gut annehmen. Das ganze Verfahren kann inzwischen sogar komplett digitalisiert werden. Denn Belege müssen nur noch in Ausnahmefällen eingereicht werden und auch dies ist bereits jetzt auf digitalem Wege möglich. Selbst der Steuerbescheid kann bereits in vielen Fällen papiersparend auf elektronischem Weg zugestellt werden“, lobte Finanzminister Boddenberg.
Sicher und kostenlos: digitale Steuererklärung
„Die digitale Steuererklärung ist sicher und kostenlos und für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger der einfachste Weg, um die oft leider lästige Aufgabe der Steuererklärung zu erledigen“, so Boddenberg weiter.
Über das Online-Portal Mein ELSTER kann die Erklärung über eine verschlüsselte Verbindung bequem von Zuhause aus eingereicht werden. Dabei unterstützen eine Reihe von Online-Diensten der Steuerverwaltung den gesamten Prozess. Diese wurden in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut und können die Arbeit an vielen Stellen erleichtern. So können etwa Formulare automatisch vorausgefüllt oder elektronische Bescheinigungen abgerufen werden, oder ein Anlagenassistent kann bei der Auswahl der relevanten Formulare helfen. Auch über die eigentliche Steuererklärung hinaus können viele andere Anträge und Formulare über das Portal eingereicht werden und es besteht die Möglichkeit, eigene Nachrichten an das Finanzamt zu schicken.
Hintergrund
In den vergangenen Jahren wurde der Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung kontinuierlich ausgebaut und passgenau auf die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen ausgerichtet. Für verschiedenste Fragen rund um das Thema Steuern finden die Bürgerinnen und Bürger beim Digitalen Finanzamt der Hessischen Steuerverwaltung unter finanzamt.hessen.de ein breites Informationsangebot. Sollte doch einmal eine Frage offen bleiben, helfen die Kolleginnen und Kollegen gerne auch telefonisch weiter: Die Servicehotline für ELSTER und allgemeine steuerliche Fragen ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Für fallbezogene Fragen haben alle Finanzämter außerdem telefonische Servicestellen eingerichtet, die zu den gleichen Zeiten erreichbar sind.
Wie funktioniert eigentlich die elektronische Steuererklärung? Die Bürgerinnen und Bürger registrieren sich unter elster.de und beantragen ein kostenloses elektronisches Zertifikat. Nach dem Authentifizierungsprozess erhalten sie ein eigenes Benutzerkonto – Mein ELSTER –, mit dem sie die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln können. Im Anschluss können die Daten dort direkt weiterverarbeitet werden.