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Schutz für Lebensräume von Tieren und Nachwuchs – Hecken und Sträucher noch bis Ende Februar zurückschneiden

Noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden, um Tiere in ihrer Brutzeit nicht zu stören oder gar zu gefährden.
Foto Stefanie Ingwersen

09.02.2022 (pm/red) Bei schönem Wetter werkeln viele Menschen gerne in ihren Gärten. Sträucher, Büsche und Hecken sollten jedoch schon vor dem Frühjahr in Form gebracht werden. Denn wenn die Brutsaison ab März startet, bauen viele Tierarten ihre Nester in Gehölzen. Daher dürfen stärkere Gehölzrückschnitte nur in Herbst und Winter und damit noch bis zum 28. Februar vorgenommen werden, informiert die Stadtverwaltung Marburg.

Im Frühjahr und im Sommer brüten viele Tierarten. Gerade in Sträuchern, Gebüschen und Hecken finden sie Schutz. Amseln, Grünfinken, Rotkehlchen und andere Vogelarten sowie Kleintiere, wie der Igel, verstecken sich nicht nur gern in dichtem Gestrüpp, sie ziehen dort auch ihren Nachwuchs groß. Damit sie dabei sicher und ungestört sind, sollten Pflegeschnitte an den Pflanzen bis spätestens 28. Februar gemacht werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz, wonach Hecken und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September weder stark zurückgeschnitten noch entfernt werden dürfen.

Rückschnitt in Herbst und Winter bietet Vorteile

Hecken und Sträucher im Herbst und Winter zurückzuschneiden, trägt nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern bietet auch große Vorteile. Zum einen ist das Astgerüst der Gehölze durch das fehlende Laub gut sichtbar. Dadurch kann beim Schneiden die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden. Zum anderen erübrigt sich der Rückschnitt von Gartengewächsen im Sommer, sofern dieser im Winter entsprechend großzügig vorgenommen wurde. Zur Verkehrssicherung müssen dann lediglich einzelne Äste, die auf Gehwege oder die Straße ragen, noch einmal gekürzt werden.

Wohin mit dem Heckenschnitt?

Wer noch mehr zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen möchte, kann das Schnittgut im Garten zu einem kleinen Haufen zusammentragen. Dieser bietet – gegebenenfalls ergänzt durch zusammengerechtes Laub – einen Unterschlupf für verschiedene Kleintierarten.

Grundsätzlich kann Gartenabfall über die grüne Tonne entsorgt werden. Reicht einem Haushalt eine grüne Tonne nicht aus, stellt die Stadt gerne eine zweite grüne Tonne kostenlos zur Verfügung. Größere Mengen losen Baum- und Heckenanschnitts – Rasenschnitt und Laub ausgenommen – werden auch ganzjährig gegen eine geringe Gebühr abgeholt. Dies gilt aber nur für Grundstücke, die an die öffentlich-rechtliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen. Gehölzschnitt darf zudem nicht in der Landschaft entsorgt werden. Dies gilt als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt.

„Grüne Karten“ für die Abholung liegen bei Banken und Sparkassen, dem Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke, den Verwaltungsaußenstellen der Universitätsstadt Stadt Marburg und bei den Ortsvorstehern aus. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Abfallservicebüros im Kundenzentrum der Stadtwerke Marburg, Am Krekel 55, (06421) 205-850, zur Verfügung. Wer wissen möchte, wie noch mehr für die Artenvielfalt im eigenen Garten getan werden kann oder Fragen hierzu hat, wendet sich an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg, (06421) 201-1708, naturschutz@marburg-stadt.de.

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