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Zur Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen

18.02.2022 (pm/red) „Wenn wir es ernst meinen mit dem Bürokratieabbau, dann sollten wir dort, wo es möglich ist, auch Bürokratie abbauen. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus sollten die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen ganz abgeschafft werden. Aufwand und Ertrag stehen in keinem angemessenen Verhältnis. Dieser Vorschlag ist unbürokratisch, nachvollziehbar, transparent und somit ein echter Beitrag zur Steuervereinfachung, bei dem nicht nur die Steuerzahlenden, sondern auch die Finanzverwaltung entlastet werden“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg in Wiesbaden.

Die Bundesregierung hat bisher keine Vorschläge zur erforderlichen Neuregelung der Steuer- oder Finanzamtszinsen auf den Tisch gelegt. Nun regen Stimmen aus den Regierungsfraktionen an, den Zinssatz an den Basiszins der Bundesbank zu koppeln. Ein sich laufend ändernder Zinssatz bringt viel zusätzliche Bürokratie für alle Beteiligten mit sich. Dabei ist die Berechnung der Steuerzinsen ohnehin sehr komplex und nur schwer nachvollziehbar.

Bei den äußerst niedrigen Marktzinsen darf auch der neue Steuerzinssatz nur sehr niedrig ausfallen. Verwaltungsaufwand und ein mögliches Zinsaufkommen stünden dann aber nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis. Alles spricht deshalb dafür, die Steuerzinsen ganz zu streichen.

Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht entschied im vergangenen Juli, dass der seit 1961 geltende Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen von sechs Prozent angesichts der allgemein niedrigen Zinsen nicht mehr zeitgemäß sei. Bis zum 31. Juli dieses Jahres muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

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