Willkürentscheidung zum Maskentragen durch Ordnungsamt – Stadt Marburg verliert Rechtsstreit gegen den Verein „Vision Freiheit e.V.“
04.04.2022 (pm/red) Zum 2. April 2022 wurde ein Großteil coronabedingter Auflagen in Deutschland von der Bundesregierung aufgehoben. Aufgehoben ist unter anderem auch die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken und das Einhalten von Abständen in der Öffentlichkeit beim Einkauf, in der Gastronomie oder bei Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen und vielem mehr. Selbstverständlich gilt dies auch bei Demonstrationen. Und hat Geltung in der Stadt Marburg, muss Mensch offenbar hinzufügen.
Denn in das Ordnungsamt der sich gerne als Universitätsstadt selbst attributierenden Lahnstadt war die Kenntnis bundesweit geltende Veränderung der Rechtslage offenbar noch nicht durchgedrungen. „Trotz dieser Aufhebung hat die Ordnungsbehörde der Stadt Marburg diese Auflagen (Abstand und Maske) für eine angemeldete Demonstration am 02.04.2022 verhängt“ teilt der Verein „Vision Freiheit e.V.“ mit und hat daraufhin hat den zuständigen Sachbearbeiter aufgefordert, die entsprechenden Paragrafen aus der Auflagenverfügung zu streichen. Dieser Aufforderung wurde – rechtswidrig – nicht nachgekommen.
Daraufhin war eine Klage beim Verwaltungsgericht Gießen unausweislich. Das Verwaltungsgericht sprach dem Verein das Recht unmaskierten Demonstrierens. Die Stadt Marburg musste die entsprechenden Anordnungen aus der Verordnung zu der Demonstration zurücknehmen.
Die angemeldete Demonstration, eine Schilderdemonstration, konnte am 2. April 2022 am Pilgrimstein stattfinden, ohne die willkürlich und rechtswidrig verordneten Auflagen stattfinden. Die Kosten des Verfahrens muss die Stadt Marburg tragen, bei der man vielleicht einmal darüber nachdenken sollte den OrdnungsamtmitarbeiterInnen zukünftig die eine oder oder andere Schulung in Sachen Rechtstreue und Demonstrationsrecht zukommen zu lassen.