Spielerische Vermittlung digitaler Kompetenzen beim Familien-Medientag

21.12.2024 (pm/red) Das Programm zum „Familien-Medientag“ im Marburger Haus der Jugend hat teils spielerischen Einstieg in den Umgang mit digitalen Medien geboten. So gab es interaktive Stationen um Apps auszuprobieren, Drohnen zu steuern oder Stop-Motion-Filme …

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Willkürentscheidung zum Maskentragen durch Ordnungsamt – Stadt Marburg verliert Rechtsstreit gegen den Verein „Vision Freiheit e.V.“

Schilder-Demonstration am Pilgrimstein in Marburg. Das Recht zum Demonstrieren ohne sogenannte Schutzmaske musste beim Verwaltungsgericht Gießen wegen einer erratisch rechtswidrigen Vorschrift des Ordnungsamts der Stadt Marburg erstritten werden. Foto nn

04.04.2022 (pm/red) Zum 2. April 2022 wurde ein Großteil coronabedingter Auflagen in Deutschland von der Bundesregierung aufgehoben. Aufgehoben ist unter anderem auch die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken und das Einhalten von Abständen in der Öffentlichkeit beim Einkauf, in der Gastronomie oder bei Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen und vielem mehr. Selbstverständlich gilt dies auch bei Demonstrationen. Und hat Geltung in der Stadt Marburg, muss Mensch offenbar hinzufügen.

Denn in das Ordnungsamt der sich gerne als Universitätsstadt selbst attributierenden Lahnstadt war die Kenntnis bundesweit geltende Veränderung der Rechtslage offenbar noch nicht durchgedrungen. „Trotz dieser Aufhebung hat die Ordnungsbehörde der Stadt Marburg diese Auflagen (Abstand und Maske) für eine angemeldete Demonstration am 02.04.2022 verhängt“ teilt der Verein „Vision Freiheit e.V.“ mit und hat daraufhin  hat den zuständigen Sachbearbeiter aufgefordert, die entsprechenden Paragrafen aus der Auflagenverfügung zu streichen. Dieser Aufforderung wurde – rechtswidrig – nicht nachgekommen.

Daraufhin war eine Klage beim Verwaltungsgericht Gießen unausweislich. Das Verwaltungsgericht sprach dem Verein das Recht unmaskierten Demonstrierens. Die Stadt Marburg musste die entsprechenden Anordnungen aus der Verordnung zu der Demonstration zurücknehmen.

Die angemeldete Demonstration, eine Schilderdemonstration, konnte am  2. April 2022 am Pilgrimstein stattfinden, ohne die willkürlich und rechtswidrig verordneten Auflagen stattfinden. Die Kosten des Verfahrens muss die Stadt Marburg tragen, bei der man vielleicht einmal darüber nachdenken sollte den OrdnungsamtmitarbeiterInnen zukünftig die eine oder oder andere Schulung in Sachen Rechtstreue und Demonstrationsrecht zukommen zu lassen.

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