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Weiter Auseinandersetzung um Einschränkung der Pressefreiheit im Kreistag Marburg-Biedenkopf

19.05.2022 (pm/red) Für die Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hat der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) erneut satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hält dies für einen Verstoß gegen die Hauptsatzung des Landkreises sowie gegen das Grundgesetz und macht die Bestrebungen des Kreistagsvorsitzenden öffentlich. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen will er dies nun überprüfen lassen. Ein Beschluss werde für Donnerstag Nachmittag erwartet, wird dazu von der der Bürgerliste Weiterdenken mitgteilt.

Bereits in vergangenen Sitzungen des Kreistages hatte der Detlef Ruffert Film- und Tonaufnahmen verboten. Um sich dafür künftig eine Rechtsgrundlage zu schaffen, hatte Ruffert einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung eingebracht. Darin wurden hohe Hürden für nebenberufliche Journalisten aufgebaut, so dass diesen die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen leichter verwehrt werden können. Zu diesen geplanten Eingriffen in die Pressefreiheit hatte Dr. Michler Presseverbände, Medien, Journalisten und Rechtsanwälte angeschrieben und diese um Stellungnahmen gebeten.

Der erste Beigeordnete und Landratskandidat Marian Zachow zeigte sich davon wenig begeistert. „Marian Zachow und Detlef Ruffert befürchten offensichtlich, dass die Verfassungswidrigkeit ihrer geplanten Einschnitte in die Pressefreiheit in den Stellungnahmen angesprochen werden könnte, und sie wollen nicht, dass die Kreistagsabgeordneten dies bei der Abstimmung in Betracht ziehen“ kommentiert Dr. Michler die Versuche des derzeitigen Verwaltungschefs, diese Stellungnahmen den Kreistagsabgeordneten vorzuenthalten.

Zu den geplanten Satzungsänderungen hat der „DPV – Deutscher Presse Verband“ Stellung genommen, teilt Dr. Michler mit. Der DPV weist u.a. darauf hin, dass das Verbot von Film- und Tonaufnahmen durch nebenberufliche oder freie Journalisten einen Eingriff in die in Artikel 5 des Grundgesetzes definierte Pressefreiheit ist. Des weiteren liegt nun auch ein Kurzgutachten des Rechtsanwalts Reinhard Höbelt vor. In seiner Bewertung kommt er zu dem Ergebnis, dass zentrale Elemente der beabsichtigten Neuregelungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung gegen den grundrechtlichen Schutz der Meinungs und Pressefreiheit des Art. 5 GG verstoßen und damit verfassungswidrig sind.

Dr. Michler fordert daher, dass der Antrag von Detlef Ruffert von der Tagesordnung abgesetzt wird und damit das Betreiben zur Einschränkung der Pressefreiheit in der Berichterstattung über Kreistagssitzungen ein Ende findet.

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