Abstimmung ohne Gegenrede im Kreistag von Verwaltungsgericht gebillgt
10.02.2023 (pm) Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Beschluss vom 8. Februar das Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert (SPD) bei der Abstimmung über Zuständigkeitsfragen gebilligt. Der Kreistagsabgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) wollte mit seinem Eilantrag erreichen, dass in solchen Fällen Argumente beider Seiten gehört werden müssen.
Das Gericht bestätigte die Suchtweise des Kreistagsvorsitzenden. In der Folge davon kann im Verfahren über die Absetzung eines Antrages die Zuständigkeit des Kreistages bestritten werden, und danach wird abgestimmt ohne dass die Opposition Gegenargumente vortragen kann. Die Kreistagsabgeordneten müssen abstimmen, ohne Argumente gehört zu haben, die für eine Zuständigkeit sprechen können.
„Dieses jetzt vom Verwaltungsgericht abgesegnete Verfahren ermöglicht es den Regierungsfraktionen, Diskussionen im Kreistag über unliebsame Themen zu verhindern“, kritisiert der klageführende Frank Michler. Der Demokratie sei das alles andere als dienlich. „Wer sich Sorgen um eine ‚Delegitimierung des Staates‘ macht, sollte den demokratischen Diskurs stärken, statt ihn abzuwürgen“ bedauert Dr. Michler die Entscheidung des Gerichts.
Das Gericht teilt Auffassung des Kreistagsvorsitzenden, dass der – nach dem Antrag auf Absetzung gestellte – Antrag auf Feststellung der Nicht-Zuständigkeit kein eigenständiger Geschäftsordnungsantrag sei (und daher keiner separaten Gegenrede bedürfe), ohne jedoch in der Begründung näher darauf einzugehen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.