Streik an Unikliniken Gießen und Marburg mit Wirkung – Klinikdirektoren zeigen sich besorgt
14.04.2023 (pm/red) Die Klinikdirektoren des Universitätsklinikums Gießen und Marburg haben konstatiert, dass der mehrwöchige Streik am Universitätsklinikum deutliche Wirkungen zeitigt. In einer Presseerklärung geben sie ihrer Ansicht Ausdruck, dass „die Versorgung der Bevölkerung mittlerweile gefährdet“ sei.
„Anders als bei Warnstreiks der Vergangenheit, die auf ein oder zwei Tage begrenzt blieben, war und ist es diesmal nicht möglich, mit einer „Notbesetzung wie am Wochenende“ die Versorgung der Bevölkerung über einen längeren Zeitraum angemessen aufrechtzuerhalten.“
Es entstehe an den Unikliniken Gießen und Marburg ein zunehmend unerträglicher Zustand, weil die nicht versorgbaren Patienten in ihrer Anzahl zunehmen und die Verlegung in andere Krankenhäuser oft nicht möglich sei, teilen die Direktoren weiter mit.
Von beiden Tarifparteien sei zu erfahren gewesen, dass man ernsthafte Verhandlungen führe. „Aber nachvollziehbare Fortschritte oder gar die Aussicht auf einen Tarifabschluss sind nicht erkennbar,“ verlautbaren sie. Zudem werde zunehmend klar, dass mehrere der gegenwärtig erhobenen Forderungen mit der Funktionalität und dem Versorgungsauftrag eines Universitätsklinikums in keiner Weise vereinbar sind.
Vorschlag: Aussetzung des Streiks
In Sorge um das Wohl der Patienten und um gut funktionierende klinische Ausbildung der Medizin-Studierenden appellieren daher die Klinikdirektoren aus Gießen und Marburg an die Tarifpartner, eine Aussetzung des Streiks zu verabreden. Sollte dieses nicht möglich sein, brauche das UKGM eine andere Streikvereinbarung. In NRW war während eines wochenlangen Streiks eine 50-prozentige Kapazität für Operationen und andere aufwendige medizinische Prozeduren verabredet worden.
Die Streikenden werden diese Mitteilungen und Stellungnmahme mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Es zeigt sich damit, dass der Streik Folgen hat – jedoch bisher noch nicht auf Seiten der Klinikbetreiber für einen Tarifabschluss zur Beschäftigungssicherung.