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UKGM-Geschäftsführung zum „Beschäftigungssicherungs- und Entlastungstarifvertrag“

17.04.2023 (pm/red) Nach intensiven Verhandlungstagen haben die ver.di-Tarifkommission und die ver.di-Delegierten das Angebot des UKGM für ein Eckpunktepapier zum Abschluss eines „Beschäftigungssicherungs- und Entlastungstarifvertrages“ angenommen. Auf dieser Grundlage wurde die Beendigung der Streikmaßnahmen vereinbart.

Die UKGM-Geschäftsführung kommentiert dies in einem fünseitgen Schreiben:

Wir haben dafür ein sehr umfassendes und weitreichendes Angebot zur Beschäftigungssiche-rung und Entlastung an unseren beiden Universitätskliniken in Gießen und Marburg gemacht und sind damit an die Grenze der Belastbarkeit des UKGM gegangen. Wir sind uns aber sicher, dass wir damit die Arbeitssituation in allen Bereichen des UKGM sowie der UKGM Service GmbH deutlich verbessern werden.

Weiter findet sich darin zu lesen: „Wir sagen Ihnen zu, dass wir gleichzeitig Gespräche darüber beginnen werden, wie wir Schritt für Schritt die Vereinbarungen umsetzen wollen und können, um dadurch glaubhaft zu machen – nach innen wie nach außen –, dass es sich lohnt, hier am UKGM für die Menschen zu arbeiten, die unsere Hilfe suchen, für sie zu forschen und zu lehren.“

Zustimmung der Gremien ist einzuholen

Nach der Unterzeichnung des Eckpunktepapiers werden jetzt beide Seiten die Zustimmung ihrer jeweils zuständigen Gremien einholen. Dafür wurde, wie bei tarifvertraglichen Vereinbarungen
üblich, eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2023 vereinbart. Daran anschließen werden Redaktionsverhandlungen zu dem neuen „Tarifvertrag für Beschäftigungssicherung und Entlastung am UKGM“. Diese sollen bis zum 30. September 2023 abgeschlossen werden. Der neue Entlastungstarifvertrag soll rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft treten.

Die Arbeitskampfmaßnahmen wurden von ver.di eingestellt. Die Endverhandlungen und Inkraftsetzung des „Beschäftigungssicherungs- und Entlastungstarifvertrages“ stehen erst bevor.

 

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