Diffamierung mit anonymer Quelle: Oberhessische Presse verbreitet Hassbotschaft und Verleumdung
02.05.2023 (pm/red) Die in Marburg erscheinende Oberhessische Presse hat kürzlich anonyme Internetseiten nicht identifizierbarer Gruppen zur Grundlage von „Berichterstattung“ gemacht um die Friedensbewegung in Marburg zu diffamieren.
Dabei verbreitete Björn Wisker in der Oberhessischen Presse (OP) am 26. April 2023 vermeintliche „Vorwürfe“ gegen die Friedensbewegung, die Unbekannte am 2. April 2023 anonym im Internet veröffentlicht hatten. Für den Artikel hat OP-Redakteur Wisker dabei diese anonyme Quelle genutzt, die er als „Internetseite der linken Gruppe“ bezeichnete.
Die Webseite wird von einem ausländischen Server gehostet. Sie hat entgegen dem Teledienstgesetz keinerlei Impressum. Damit lässt sich nicht ermitteln, wer dahinter steht und tatsächlich der Herausgeber ist. Mithin ist völlig unklar, ob sie von einer linken oder einer rechten Gruppe stammt, von einer Einzelperson betrieben wird oder von einer „Trollfabrik“, oder ob sie einem ausländischen Geheimdienst betrieben wird.
Mit dieser Veröffentlichung begibt sich die Lokalzeitung Oberhessische Presse weit außerhalb des Bereichs von seriösem Journalismus. Die Zeitung setzt sich zudem erneut dem Vorwurf ideologisch betriebener einseitiger Publikation aus. Dr. Frank Michler, Aktivist der Bürgerinitiative „Weiterdenken-Marburg“, kritisiert, dass die Oberhessische Presse damit anonymen Hassbotschaften und Verleumdungen eine Plattform bietet:
„Wisker hat in seinem Artikel die anonymen Anschuldigungen in der OP ausgebreitet, ohne auf die zahlreichen falschen Tatsachenbehauptungen und das fehlende Impressum der angeblich ‚linken Gruppe‘ einzugehen. Das ist unseriös! Wer Wiskers Artikel sorgfältig liest, merkt, dass die Anschuldigungen keinerlei Substanz haben. Dennoch wird durch die Überschrift und das Wiederkäuen der anonymen Anschuldigungen beim Publikum die diffuse Assoziation erzeugt, für den Frieden auf die Straße zu gehen sei irgendwie falsch und ‚rechts‘. So funktioniert Propaganda!“
Weiterdenken-Marburg hat bereits in einer umfangreichen Pressemitteilung auf Wiskers Text sowie den zugrundeliegenden anonymen Text der vorgeblich„linken Gruppe“ reagiert und viele der falschen Tatsachenbehauptungen richtiggestellt.
Einstweilige Verfügung gegen Oberhessische Presse durch Landgericht Frankfurt
Dr. Michler weist darauf hin, dass es nicht das erste Mal sei, dass die Oberhessische Presse anonyme Veröffentlichungen mutmaßlicher Linksextremisten als Quelle verwendet. Im April 2022 erließ das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Oberhessische Presse, wo der Zeitung eine falsche Tatsachenbehauptung mit Bezug zu den Montagsspaziergängen untersagt wurde. Auch in diesem Fall hatte die OP in einem Schriftsatz aus einer anonymen „Antifa-Seite“ zitiert, um ihren Standpunkt zu belegen.
Der gleiche „linke Blog“ hatte 2021 private Wohnanschriften von Kandidaten zur Kommunalwahl veröffentlicht. Diese hatten kurze Zeit später auch Drohbriefe und Morddrohungen in den Briefkästen.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Urheber der Hassbotschaften laufen regelmäßig ins Leere, da aufgrund des fehlenden Impressums und der im Ausland gehosteten Server die Verantwortlichen nicht ermittelt werden können. Vor diesem Hintergrund sei es besonders problematisch, wenn sogenannte „Qualitätsmedien“ solchen anonymen „linken Blogs“ Reichweit verschaffen und ihre Behauptungen verbreiten, kommentiert Frank Michler.