Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Finanzämter achten auch 2023 auf den Weihnachtsfrieden

11.12.2023 (pm/red) „Wie in den Vorjahren gilt für unsere 33 Finanzämter auch in diesem Jahr wieder der Weihnachtsfrieden. Dadurch sollen die Hessinnen und Hessen die Weihnachtsfeiertage unbeschwert verbringen können.“ Dies gelte, da 2023 ein weiteres Jahr mit vielen Herausforderungen gewesen sei“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg anlässlich des diesjährigen Weihnachtsfriedens.

Festtage in Frieden und Freiheit

„Einmal mehr zeigt der Blick in die Welt, wie dankbar wir sein können, dass wir die Festtage in unserem Land in Frieden und Freiheit verbringen können“, betonte Boddenberg mit Verweis auf den anhaltenden Krieg in der Ukraine, die humanitäre Lage im Nahen Osten nach dem Angriff auf Israel. „Gerade im Heiligen Land ist die Hoffnung auf Weihnachtsfrieden wohl nur schwer aufzubringen“ so Boddenberg.

Finanzminister Michael Boddenberg: „Die Hessinnen und Hessen sollen die Weihnachtsfeiertage möglichst unbeschwert verbringen können.“

Die Hessische Steuerverwaltung twill dem besonderen Charakter der Feiertage durch verschiedene Maßnahmen Rechnung tragen. Deshalb sehen die Finanzämter bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember grundsätzlich davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:

  • keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
  • Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
  • Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
  • Vollstreckungshandlungen unterlassen,
  • keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
  • in Steuer- und Bußgeldverfahren
  • die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
  • Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
  • keine Bußgeldbescheide zustellen und
  • Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

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