Böllerverbot in der Marburger Oberstadt

Die Aufführung von zwei Künstlern mit Klang, viel Getöse und grellem Feuerschein vor der Kunsthalle Marburg faszinierte ein Publikum bei der Nacht der Kunst vor einigen Jahren. Im Unterschied zu Raketen und Böllern, die einem weitgehenden Verbot besonders an Sylvester unterliegen, war diese Performance gewollt und vom Kunstverein bestellt. Sternbald-Foto Hartwig Bambey © 2015
19.12.2023 (pm/red) Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abfeuern von Raketen und Böllern in der Oberstadt grundsätzlich verboten – nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.
Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet bereits seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Dieses Verbot gelte seitdem für die komplette Oberstadt einschließlich Schloss und Schlosspark, Lutherischem Kirchhof sowie der Fläche vor der Elisabethkirche, so die aktuelle Mitteilung aus dem Rathaus. An diesen Orten ist das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern (Raketen/Böller) untersagt.