Böllerverbot in der Marburger Oberstadt
19.12.2023 (pm/red) Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abfeuern von Raketen und Böllern in der Oberstadt grundsätzlich verboten – nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.
Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet bereits seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Dieses Verbot gelte seitdem für die komplette Oberstadt einschließlich Schloss und Schlosspark, Lutherischem Kirchhof sowie der Fläche vor der Elisabethkirche, so die aktuelle Mitteilung aus dem Rathaus. An diesen Orten ist das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern (Raketen/Böller) untersagt.