viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

Lesen Sie den gesamten Beitrag »
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Allgemein

Cannabis-Legalisierung – Erster legaler Joint in 2024?

Bald tritt die abgespeckte Form der Cannabis-Legalisierung in Kraft! Bildquelle pixabay.com

30.12.2023 (pm/red) In Kürze ist es wohl so weit! Bei der Übernahme der Regierungsgeschäfte vereinbarte die Ampelkoalition, das Cannabis-Verbot zu kippen. Die Regelung stammt aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und scheint nicht mehr zeitgemäß. Besonders im Hinblick auf die Ziele, die damit verfolgt wurden.

Weder konnte der Konsum von Cannabis (Hanf) eingedämmt noch die Kriminalitätsrate gesenkt werden. Jetzt sind die Verhandlungen um das Cannabis-Gesetz so weit vorangeschritten, dass mit einer Teil-Legalisierung im kommenden Frühjahr gerechnet wird.

Welche Ziele verfolgt die Regierung mit der Legalisierung?

Mit etwa drei Millionen Konsumenten ist die leichte Droge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Seit 2017 wird Cannabis offiziell an Schmerzpatienten verschrieben. Im Freizeitgebrauch müssen derzeit jedoch schon kleinste Mengen zur Strafverfolgung gebracht werden.

Daher sah sich Berlin veranlasst, “eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene” zu ermöglichen. Zudem können Konsumenten von der großen Auswahl an Hanfsamen profitieren und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Die Regierung verfolgt damit die folgenden Ziele:

  • Verbesserung des Gesundheits- und Jugendschutzes
  • Eindämmung des Schwarzmarkts
  • Entlastung des Justizapparates
  • Senkung der Kriminalitätsrate
  • Steigerung der Staatseinnahmen über Besteuerung

Warum wurde die erste Fassung der Legalisierung abgeschwächt?

Das ursprüngliche Legalisierungsvorhaben war breit gefasst. Daher kamen Anfang 2023 Bedenken auf, ob sich die Liberalisierung im Umgang mit Cannabis in den europäischen Gesetzesrahmen einpassen lässt. Und wirklich standen dem Papier einige Regelungen der Europäischen Union (EU) im Wege. Zu nennen sind das Schengener Abkommen von 1985 und ein Rahmenbeschluss von 2004.

Beide Regelungen beinhalten Passagen, welche den grenzüberschreitenden Handel sowie den Vertrieb und die Lieferung von Cannabis innerhalb der Staatengemeinschaft stark einschränken. Mit diesen war die erste Fassung nicht kompatibel. Daher hat der verantwortliche Minister Karl Lauterbach eine abgespeckte Version ausgearbeitet, die jetzt kurz davor steht, in ein nationales Gesetz umgewandelt zu werden.

Was blieb von den ursprünglichen Plänen übrig?

Lauterbach hat den Legalisierungsprozess in zwei Teilschritte aufgespalten. In einem ersten Schritt werden der Anbau und der Konsum geregelt. Danach soll die Kommerzialisierung anhand von ausgewählten Modellregionen vorangetrieben werden.

Säule 1 der Cannabis-Legalisierung

Bis zuletzt wurde in den verschiedenen Gremien um diese Fassung gefeilscht. Zum jetzigen Stand (Dezember 2023) umfasst die erste Säule der Legalisierung die folgenden Inhalte (ausgewählte Punkte):

  • Streichung von Cannabis von der Liste der besonders gefährlichen Substanzen.
  • Für den Anbau und die Abgabe werden sogenannte “Social-Clubs” gegründet.
  • Diese dürfen keine Gewinne erzielen und die Mitgliederzahl wird auf 500 Erwachsene beschränkt.
  • Jeder Club erarbeitet ein Gesundheitskonzept und ernennt einen Suchtbeauftragten.
  • Der öffentliche Konsum bleibt in einer Entfernung von 100 Metern zu Schulen und Kindergarten verboten.
  • Die erlaubte Menge an Cannabis wird auf 25 Gramm pro Person angehoben. Geringfügige Überschreitungen werden nur noch als Ordnungswidrigkeit bewertet.
  • Jeder Erwachsene darf bis zu drei Cannabispflanzen in Eigenregie anbauen.
  • Frühere Verurteilungen, die sich auf diese Mengen beziehen, können auf Anfrage aus dem Strafregister gelöscht werden.
  • Verboten bleibt die Herstellung und der Vertrieb von hochpotenten, synthetischen Cannabisprodukten.
  • Cannabis darf weder importiert noch exportiert werden.
  • Für den Straßenverkehr wird bis zum 31. März 2024 ein Grenzwert bekannt gegeben.
  • Nach Ablauf von vier Jahren werden die Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.

Säule 2 der Cannabis-Legalisierung

Die Inhalte der zweiten Säule sind noch nicht in Gänze ausformuliert. Sie soll dann in Kraft treten, wenn die erste Säule etabliert ist. Dabei soll es um den flächendeckenden Anbau und den Vertrieb von Cannabis gehen. Im Gespräch sind verschiedene Modellregionen innerhalb Deutschlands, in denen der Handel erprobt wird.

Die kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften und die Lieferketten unterliegen dabei einer wissenschaftlichen Begleitung. Außerdem werden die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Schwarzmarkt untersucht. Die Resultate werden nach fünf Jahren analysiert und die Maßnahmen, falls notwendig, angepasst.

Wie geht es jetzt weiter?

Eigentlich war das abgeschwächte Cannabis-Gesetz für den 1. Januar 2024 geplant. Aufgrund spät eingegangener Änderungswünsche sowohl von Mitgliedern der Regierung als auch der Opposition konnte die Sachlage im Bundestag in diesem Jahr nicht mehr abschließend geklärt werden. Die entscheidende Abstimmung wurde in den Januar vertagt. Die dafür notwendige Mehrheit gilt als sicher. Mit dem Gesetz kann somit frühestens Anfang April 2024 gerechnet werden.

Contact Us