Der Atomwaffenverbotsvertrag jährt sich am 22. Januar 2024 zum dritten Mal
21.01.2024 | Im Wortlaut 2017 haben 122 Staaten den UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beschlossen. Der Vertrag ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Mittlerweile wurde der Vertrag von 93 Staaten unterzeichnet und von 69 Staaten ratifiziert.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet allen Vertragsstaaten die Herstellung, den Besitz und den Einsatz von Atomwaffen. Deutschland, wie alle anderen Nato-Staaten sind dem Vertrag bisher nicht beigetreten. Auf der Zweiten Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags Ende November 2023 in New York hielt Deutschland ausdrücklich an dem Dogma der nuklearen Abschreckung fest.
Im August 2022 haben sich die fünf UN-Vetomächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) in einer gemeinsamen Erklärung gegen die weitere Verbreitung von Atomwaffen ausgesprochen. Ein Atomkrieg könne nie gewonnen und dürfe nie geführt werden. Sie beziehen sich dabei auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen von 1968, dem sog. „Atomwaffensperrvertrag“, der alle fünf Jahre überprüft wird. Wirksame Schritte, für eine nukleare Abrüstung, über die nach dem Vertrag verhandelt werden muss, wurden jedoch – wie auch in den vergangenen Jahren – nicht unternommen.
„Atomwaffenverbotsvertrag“ in Kraft
Die Atommächte ignorieren auch, dass seit dem 22. Januar 2021 der „Atomwaffenverbotsvertrag“ in Kraft trat, der die Entwicklung, Herstellung, Besitz und Lagerung sowie den Einsatz von Atomwaffen völkerrechtlich verbietet.
Doch ganz im Gegenteil: Weltweit stiegen die Rüstungsausgaben auf eine Rekordhöhe von 2,24 Billionen Dollar (2022).
Die Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen (ICAN), ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) ist eine wichtige zivilgesellschaftliche Organisation, die für einen starken Atomwaffenverbotsvertrag eintreten. Am 06. November 2023 wurden 121.626 Unterschriften für den Beitritt Deutschland zum UN-Atomwaffenverbot (AVV) von ICAN u.a. an das Auswärtige Amt überreicht.
Bereits im Februar 2019 hat sich die Marburger Stadtverordnetenversammlung dem ICAN-Städteappell für eine atomwaffenfreie Welt angeschlossen und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag gefordert.
Weiterhin US-Atomsprengköpfe in Deutschland
Die Universitätsstadt Marburg ist Mitglied in dem weltweiten Städtenetzwerk Mayors for Peace, das 1982 auf Initiative des Bürgermeisters von Hiroshima gegründet wurde. Die weltweite Organisation setzt sich für atomare Abrüstung ein. Trotz aller Bekundungen für eine Welt ohne Atomwaffen, lagern weiterhin US-Atomsprengköpfe in Deutschland. Sie werden sogar in einem großen Umfang erneuert. Pilotinnen und Piloten der Bundeswehr werden auf F-35A-Bombern für den Einsatz der Sprengköpfe ausgebildet.
Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ fordert erneut zum dritten Jahrestag des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrags die Bundesregierung dazu auf, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Auch der interfraktionelle Parlamentskreis im Bundestag zum „Atomwaffenverbot“ unter Beteiligung der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken wird aufgefordert, diesbezüglich auf die Bundesregierung einzuwirken.
Das Marburger Bündnis „Nein zum Krieg!“ klärt durch Vorträge, Mahnwachen und Unterschriftenaktionen darüber auf, dass die Atomkriegsgefahr nach wie vor besteht und dass die atomare Abrüstung ein entscheidender Schritt für das Überleben der Menschheit ist.
Am Montag, 22. Januar 2024 ab 11:30 Uhr zum dritten Jahrestag des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrages, stehen Mitglieder des Bündnisses am Markt/Rathaus und verteilen Infomaterial.