„Leben in guten Nachbarschaften“: Informationen über Wohnquartier Hasenkopf
09.04.2024 (pm/red.) Gemeinschaftsgärten, Aufenthaltsräume für Jugendliche, Quartiersparkhaus und begrüntes „Leben in guten Nachbarschaften“ – diese und weitere Anforderungen soll das Zukunftsquartier am Hasenkopf erfüllen.
Rund 170 Bürger kamen zur Informationsveranstaltung der Stadt Marburg zum Wohnquartier Hasenkopf in den Räumen der IKJG am Stadtwald. Durch den Abend führte Moderatorin Sarah Albiez von „team ewen“.
Zukunftsquartier und Mobilität im Stadtteil
Der Hasenkopf soll als Vorzeigequartier für ein zukunftsfähiges, klimagerechtes und sozial durchmischtes Wohnen mit alternativen Mobilitätsangeboten entwickelt werden. Grundlage bildet der Siegerentwurf des Münchener Büro Lohrer-Hochrein im städtebaulichen Wettbewerb, der sich an den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung orientiert.
Geplant sind rund 330 Wohnungen – davon 30 Prozent geförderter Wohnungsbau – in drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern, die sich um gemeinsame Höfe gruppieren. Neben Behindertenstellplätzen in Wohnungsnähe finden sich Parkmöglichkeiten für Bewohner im Quartiersparkhaus am Eingang. Dort soll es auch eine Bushaltestelle geben mit erhöhter Taktung. Verbunden werden soll dies mit weiteren Mobilitätsangeboten wie Carsharing, Fahrradsharing, Packstation und einem Radreparatur-Punkt.
Was den Verkehr in Alt-Ockershausen betrifft, so soll dieser durch verschiedene Maßnahmen der Verkehrsberuhigung verringert werden. Geschwindigkeitsreduzierung soll zu weniger Lärmbelästigung führen.
Nächste Schritte im Bauleitplanverfahren
Das Bauleitplanverfahren ist im Juni 2023 mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung gestartet und beinhaltet die Neuaufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser setzt fest, welche Flächen als Wohnfläche, Gewerbefläche, Waldfläche, Mischnutzfläche oder landwirtschaftlich genutzt werden dürfen.
Im Falle des Hasenkopfs geht es darum, die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in eine Nutzung als Wohnbaufläche umzuschreiben. Die Änderung des Flächennutzungsplans muss vom Regierungspräsidium in Gießen genehmigt werden.
„Dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein und dann soll auch der Bebauungsplan in Kraft treten“, erläuterte Monika Brüning vom Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz. Nach Prüfung soll der Bebauungsplan zum Jahreswechsel von 2025 auf 2026 der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Über die Beteiligungsmöglichkeiten zum Bebauungsplan wird die Stadt Marburg die Bürger zu gegebener Zeit informieren.
Umlegungsverfahren – Was ist das?
Die Stadt Marburg besitzt aktuell – über die SEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) – rund 60 Prozent der benötigten Flächen und strebt an, auch die restlichen Flächen zu erwerben.
Wenn nicht alle Eigentümer ihre Fläche verkaufen möchten, wird ein sogenanntes Umlegungsverfahren notwendig. Dabei wird die gesamte Baufläche als „Umlegungsmasse“ erfasst und rechnerisch auf die Eigentümer „umgelegt“. Das Ziel ist, Baugrundstücke zu schaffen und diese so einzuteilen, dass Eigentümer, die nicht verkaufen möchten, einen wertgleichen Ausgleich erhalten.
„Wer seine Fläche bisher landwirtschaftlich genutzt hat und weiterhin Landwirtschaft betreiben möchte, dem bieten wir eine gleichwertige Landwirtschaftsfläche der Stadt an“, erklärt OB Spies. Wer das nicht möchte, bleibt weiter Grundstückseigentümer im Baugebiet, wird damit aber selbst „Akteur“ im Wohnquartier-Bauprojekt. Das heißt, der Eigentümer muss die zugeteilte Fläche für Wohngebäude oder geplante Grünflächen nutzen.
Zur Veranstaltung gab es einen Infomarkt, bei dem sich die Bürger zu verschiedenen Themenkomplexen näher informierten konnten: Städtebaulicher Entwurf (Wohnen, soziale Infrastruktur, Verkehr im Quartier, Grünplanung), Bauleitplanung (inklusive Umlegungsverfahren), Mobilität und der Prozess der Bürgerbeteiligung zum Hasenkopf von 2018 bis 2024.