viva piazza fridericianum – Stricken, Stricken, Stricken bis zum 8. März

22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Kein Balkon ist zu klein – Stadt erhöht die Fördersumme für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus. Foto nn

29.06.2024 (pm/red) Die Stadt Marburg fördert seit 2020 sogenannte Balkonkraftwerke, damit bei der Energiewende möglichst viele Menschen mitmachen können – unabhängig vom Geldbeutel und ob sie zur Miete oder im Eigentum wohnen. Die Stadtverordnetenversammlung hat nun eine Änderung des Sonderförderprogramms Balkonkraftwerke beschlossen, durch die der maximale Zuschuss erneut erhöht wird.

Die Installation von Balkonkraftwerken war bisher mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits die Mehrwertsteuer für die Anlagen gestrichen. Ende April hat die Bundesregierung zudem das Solarpaket 1 beschlossen – und damit Verbesserungen für Mini-Solaranlagen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Förderung von Balkonsolarkraftwerken durch die Universitätsstadt Marburg.

„Mit diesen Anpassungen werden Balkonkraftwerke für die Menschen noch attraktiver“, sagt Bürgermeisterin Nadine Bernshausen. „Die Erhöhung der Fördermittel und die Vereinfachung der Anmeldeverfahren sind entscheidende Maßnahmen, um mehr Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, in Solarenergie zu investieren. Die Erhöhung der maximalen Leistung von 600 auf 800 Watt werden dazu beitragen, die Effizienz der Anlagen zu steigern. Wir möchten als Stadt Marburg die Energiewende gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern gestalten und dabei möglichst viele mit einbeziehen.“

Seit Ende April gelten folgende Änderungen:

  • Vereinfachte Anmeldung: Statt wie bisher beim Netzbetreiber müssen die Anlagen nun nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
  • Nach erfolgter Anmeldung kann die Anlage schon vor dem Zählertausch in Betrieb genommen werden. Übergangsweise darf bis zum Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler der bisherige Zähler genutzt werden. Dieser läuft dann bei der Stromeinspeisung eventuell rückwärts (Ferraris-Zähler).
  • Stromeinspeisung über die Steckdose: Künftig sollen die Anlagen mit einem herkömmlichen Stecker auskommen. Hierfür muss die entsprechende Norm überarbeitet werden.
  • Die erlaubte Leistung wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Hierbei handelt es sich um die Ausgangsleistung des Wechselrichters. Die Module können eine höhere Leistung – bis maximal zwei Kilowattpeak (kWp) haben.

Die Änderungen wirken sich folgendermaßen auf das Marburger Sonderförderprogramm Balkonkraftwerke aus: Die Förderung hängt von der Ausgangsleistung des Wechselrichters ab und wird pro Watt berechnet. Dadurch, dass die erlaubte Leistung von 600 auf 800 Watt erhöht wird, erhöht sich in Zukunft auch die maximal mögliche Förderung von maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro. Für MarburgPass-Inhaber erhöht sich die maximale Förderung von 510 Euro auf maximal 680 Euro.

Eine weitere wichtige Änderung der Marburger Förderrichtlinie: In Zukunft können Antragsteller mehr als einen Antrag stellen. Vermieter von mehreren Wohneinheiten können so für jede ihrer Wohnungen eine Förderung beantragen. Vermieter im sozialen Wohnungsbau bekommen eine erhöhte Förderung.

—> Balkonkraftwerke Stadtwerke

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