Kreisverwaltung ignorierte Verstöße gegen „Erweiterte Meldepflicht“
19.09.2024 Gastbeitrag von Frank Michler | Zwischen Sommer 2021 und Ende 2022 verstießen viele Krankenhäuser gegen ihre Pflicht, bei COVID-19-Meldungen den Impfstatus anzugeben. Dadurch konnten populistische Lügen-Narrative wie die der „Pandemie der Ungeimpften“ aufrecht erhalten werden. Der Landkreis hatte gegenüber diesen Ordnungswidrigkeiten beide Augen zugedrückt. Durch kleine Anfragen im Kreistag könnte die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenkrise auch in Marburg-Biedenkopf in Gang kommen [1, 2, 3].
2021: Ausgrenzung von Ungeimpften als Druckmittel (aka „3G“)
Auch wenn sich manche „Impflinge“ heute wünschen, sie hätten auf die mRNA-Spritze verzichtet – von Herbst 2021 bis Frühjahr 2022 gehörten sie zu einer elitären Kaste mit „Privilegien“. Im Gegensatz (so das damalige Narrativ) zu potentiell ansteckenden „Ungeimpften“, durften sie ohne Test- oder Genesenennachweis im Restaurant speisen, sich von todkranken
Verwandten im Pflegeheim verabschieden oder sogar den Arbeitsplatz aufsuchen [4, 5, 6].
Populistisches Lügen-Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“
Jens Spahn, Markus Söder, Karl Lauterbach, Joe Biden und viele mehr – sie alle verbreiteten wider besseren Wissens das populistische Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“. Dass diese Politiker keinem Irrtum unterlagen, sondern glatt gelogen haben, wissen wir aus den RKI-Protokollen [7]. Die einzige Ausnahme könnte vielleicht Joe Biden darstellen, der aufgrund seiner Demenz auf unzurechnungsfähig plädieren könnte.
Erweiterte Meldepflicht sollte Datengrundlage für „Pandemie der Ungeimpften“ schaffen
Im Juli 2021 erließ die Bundesregierung eine Verordnung, mit welcher sie die Krankenhäuser dazu verpflichtete, bei der Meldung von Patienten mit positivem COVID-19-Test auch den Impfstatus „einschließlich der Art der verwendeten Impfstoffe“ mit anzugeben [8]. Vermutlich sollten damit Daten erhoben werden, welche das Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“ bestätigen und Argumente für mehr Druck auf Ungeimpfte bis hin zu einer Impfpflicht liefern.
Dass auch diese Datenerhebung in ihrer Methodik von vorneherein sehr manipulativ angelegt war im Sinne der Spritzen-Befürworter, wurde von kritischen Wissenschaftlern schon in den ersten Monaten der „Impf“-Kampagne erkannt. Eines der Mittel der Manipulation war dabei die irreführende Zuordnung der Patienten zum Impfstatus. Einige der Arbeiten zu dieser Problematik wurden bereits Mitte 2022 von Weiterdenken Marburg zusammenfassend vorgestellt.
Immerhin hätten vollständige Daten zum Impfstatus von hospitalisierten COVID-19-Patienten wichtige Hinweise auf die (mangelhafte) Wirksamkeit der mRNA-Präparate geben können. Und so kann man nur spekulieren, aus welchen Gründen die von der Regierung vorgeschriebene Übermittlung des Impfstatus bei Corona-Meldungen in vielen Fällen verordnungswidrig unterlassen wurde.
Landkreis Marburg-Biedenkopf: 418 Verstöße nicht verfolgt
Dr. Frank Michler von der „Bürgerliste Weiterdenken“ ist im Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf der Sache nachgegangen. Aus den Antworten der Kreisverwaltung auf eine kleine Anfrage sowie daran anknüpfende Nachfragen ergibt sich:
- • Bei mehr als einem Drittel der COVID-19-Meldungen (418 von 1.153)
im relevanten Zeitraum (12.07.2021 bis 31.12.2022) fehlte die Angabe zum
Impfstatus, welche aufgrund der Verordnung zur Erweiterten Meldepflicht
verpflichtend war;
• diese Verstöße können Ordnungswidrigkeiten darstellen, sofern sie
vorsätzlich oder fahrlässig geschehen sind;
• der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf war/ist
zuständig für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten.
Die erst auf hartnäckige Nachfragen der Bürgerliste Weiterdenken getätigten Aussagen des Landkreises lassen sich nur so verstehen, dass eine Verfolgung dieser 418 möglichen Ordnungswidrigkeiten bisher nicht stattgefunden hat. Auch an einer statistischen Auswertung der Fälle, in denen die Information zum Impfstatus vorliegt, hat der Landkreis kein Interesse. Einen entsprechenden Antrag der Bürgerliste Weiterdenken lehnte der Kreistag in seiner Sitzung am 24.05.2024 ab (siehe Niederschrift vom 24.05.2024, Seite 20: Dafür: AfD, DIE LINKE, Abgeordneter Dr. Michler, Abgeordnete Modenhauer-Dersch; Dagegen: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, KLIMALISTE, Abgeordneter Lerche) [9, 10].
Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Aufgrund dieser Antworten des Landkreises drängt sich die Frage auf, welche Abwägungen zu der Entscheidung geführt haben, einerseits von Bürgern und Gewerbetreibenden mehr als 200.000 Euro an Bußgeldern für Verstöße gegen fragwürdige Corona-Verordnungen abzukassieren, andererseits die Verstöße der Krankenhäuser gegen die erweiterte Meldepflicht jedoch zu ignorieren. Diese Verstöße hätten pro Fall mit bis zu 25.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden können [11]. Wäre dies auch nur in einem einzigen Fall geschehen, so hätte mit Sicherheit die Geschäftsführung der Krankenhäuser ihre Mitarbeiter umgehend angewiesen,
die COVID-19-Meldungen verordnungsgemäß vollständig auszufüllen. Der Landkreis hätte damit dazu beitragen können, eine belastbarere Datengrundlage für die Beurteilung u.a. von Wirksamkeit und Nebenwirkungshäufigkeit der modRNA-Präparate zu schaffen.
Landkreis muss sich weiteren Fragen stellen
Hatten die Verantwortlichen überhaupt ein Interesse an wissenschaftlich belastbaren Zahlen? Warum wurde die Einhaltung der Maskenpflicht mit hohen Bußgeldern durchgesetzt, unvollständige Datenerhebung durch die Krankenhäuser aber toleriert? Diesen und weiteren Fragen wird sich der Landkreis in den kommenden Monaten stellen müssen. Dr. Frank Michler hat angekündigt, das
Thema weiterhin mit kleinen Anfragen und Anträgen in den kommenden Kreistagssitzungen aufzuarbeiten.
Quellen:
[1] Kleine Anfrage zur „Erweiterten Meldefplicht“ vom 24.05.2024
[2] Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 11 vom 24.05.2024
[3] Antwort des Landrates zu Nachfragen
zweiter Direktlink:
IG Metall: Zugang zu Betrieben…
[6] 19. November 2021: Sterbehilfe nur noch für Geimpfte und Genesene
[8] Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht
[10] Niederschrift der Kreistagssitzung vom 24.05.2024
[11] Tom Lausen am 6.3.2024 in Weimar: „hätte pro Verstoß mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden können“