Zum Start des Wintersemesters an den Universitäten: Änderungen beim BAföG
02.10.2024 (pm/red) Ab 1. Oktober gelten die Änderungen der jüngsten 29. BAföG-Novelle für alle Studierenden. Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) als Verband der 57 Studierendenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das Studierenden-BAföG umsetzen, informiert über die Änderungen und darüber, welche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung noch nicht umgesetzt sind.
- BAföG Verbesserungen ab Wintersemester 2024/2025: Höhere Freibeträge und Bedarfssätze, 1000 Euro-Studienstarthilfe, mehr Zeit für Fachrichtungswechsel, verlängerte Förderungsdauer
- Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschläge sowie Wohnkostenpauschale wird angehoben
- Antragsstellung digital möglich
- Deutsches Studierendenwerk kritisiert: Noch offene BAföG-Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag müssen endlich umgesetzt werden: Direktauszahlung von Kindergeld, Dynamisierung der BAföG-Freibeträge und Bedarfssätze, lebenswirkliche Bedarfssätze
Ab dem Wintersemester 2024/2025 steigen die BAföG-Freibeträge um 5,25%, damit können potenziell mehr Studierende BAföG erhalten. Parallel dazu wird der BAföG-Grundbedarf um 5% angehoben und steigt damit von bisher 452 Euro auf 475 Euro im Monat. Die BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 20 Euro auf 380 Euro im Monat erhöht. Zusätzlich werden die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben.
Neu ist außerdem eine einmalige 1000 Euro-Studienstarthilfe als Zuschuss für das allererste Hochschulsemester. Diese greift, wenn die Studierenden noch nicht 25 Jahre alt sind, ein Vollzeitstudium beginnen und im Vormonat des Semesterbeginns eine von acht Sozialleistungen bezogen, etwa Wohngeld, Bürgergeld oder einen Kinderzuschlag. Mit der Studienstarthilfe sollen einmalige Kosten vor dem Studium abgefedert werden, wie der erste Semesterbeitrag oder eine Mietkaution am Hochschulort. Die Antragstellung ist unabhängig von einer BAföG-Antragstellung und innerhalb der ersten beiden Semestermonate digital möglich.
Auch die BAföG-Förderungshöchstdauer wird flexibler gestaltet: Alle BAföG-Empfänger*innen können während ihres Studiums einmalig für ein Semester zusätzlich BAföG bekommen – über die normale Förderungshöchstdauer hinaus. Die 29. BAföG-Novelle bringt auch eine Änderung beim Fachrichtungswechsel mit sich, der jetzt bis zum fünften Semester möglich ist ohne Einbußen bei der Förderberechtigung zu haben.
Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des DSW, kommentiert:
„Alle Änderungen der 29. BAföG-Novelle sind gut und richtig, sie reichen aber nicht aus. Das lässt sich etwa bei der Wohnkostenpauschale verdeutlichen: Die Düsseldorfer Tabelle gibt als Orientierungswert für den Elternunterhalt 410 Euro Mietkosten im Monat vor. Die BAföG-Wohnkostenpauschale bleibt aber auch nach der aktuellen Reform mit 380 Euro weiterhin hinter der Tabelle zurück.“
Auch von der im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung angekündigten Strukturreform des BAföG sei weiterhin nichts zu sehen: keine Direktauszahlung von Kindergeld an erwachsene Kinder in Ausbildung oder Schule, keine Dynamisierung der BAföG-Freibeträge und Bedarfssätze. Damit bestehe die Kluft zwischen den BAföG-Sätzen und der Lebenswirklichkeit vieler Studierender weiterhin, so Matthias Anbuhl
„Die Bundesregierung ist weiterhin gefordert, eine echte BAföG-Reform schnell umzusetzen.“
Die BAföG-Antragsstellung ist beim offiziellen Portal www.bafoeg-digital.de immer kostenlos, ebenso wie die Beratung beim zuständigen BAföG-Amt. Wenn absehbar ist, dass die Bearbeitung des Antrags sehr lange dauert, ist es möglich, eine BAföG-Abschlagszahlung zu erhalten.