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Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Kassel gestartet

Balkonkraftwerke in Kassel. Foto Can Wagener

08.10.2024 (pm/red) Die Stadt Kassel setzt zusätzliche Anreize für den Ausbau von erneuerbaren Energien im Stadtgebiet. Ab Montag, 14. Oktober, können alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel einen Zuschuss von 150 Euro für den Erwerb eines Balkonkraftwerks beantragen.

Haushalte mit einem geringen Einkommen werden durch die Kooperation mit dem Stromspar-Check sogar mit bis zu 500 Euro für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks unterstützt. 

„Mit diesem Förderprogramm können alle Kasselerinnen und Kasselern sich wirksam an der Energiewende beteiligen und gleichzeitig davon profitieren,“ sagt Stadtklimarätin Simone Fedderke.

Ein Balkonkraftwerk besteht aus einem oder zwei Photovoltaik-Modulen, einem Wechselrichter und einem Stromkabel mit Stecker, welcher einfach in die Steckdose am Balkon eingesteckt wird. Der erzeugte Strom wird in den Stromkreis des Hauses eingespeist, was dann den Strombezug von außen verringert.

Durch die Billigung von Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht Ende September durch den Bundesrat zählen Balkonkraftwerke nun zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen. Hierdurch können Eigentümer und Eigentümergemeinschaften die Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. 

150 Euro Förderung für alle Bürgerinnen und Bürger in Kassel

Alle Bürgerinnen und Bürger können die Förderung für Balkonkraftwerke in Höhe von 150 Euro beantragen. Der Antrag kann auf einer Webseite gestellt werden. Nach positiver Prüfung und Bewilligung können die Antragstellenden ihr Balkonkraftwerk erwerben und Rechnung und die Eintragung im Marktstammdatenregister einreichen. Anschließend wird der Zuschuss auf das Konto überwiesen.

Bis zu 500 Euro Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Für Haushalte mit niedrigem Einkommen bietet die Stadt Kassel eine umfassendere Unterstützung an. Nach Antragstellung bietet der Stromspar-Check eine Energieeinsparberatung an, bei der auch die Eignung des Balkons für ein Balkonkraftwerk geprüft wird. Gemeinsam wird dann eine Anlage bestellt, angemeldet und montiert. Die Kosten des Balkonkraftwerks werden bis zu einer Höhe von 500 Euro übernommen. Teilnahmeberechtigt sind Haushalte, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliche Leistungen beziehen oder deren Netto-Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag (1.500 Euro) liegt. 

 

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