Verbot von Feuerwerk in der Marburger Oberstadt und der Innenstadt Kassel
23.12.2024 (pm/red) In Marburg gilt das Verbot von Feuerwerk für die Oberstadt einschließlich Schloss, Lutherischer Kirchhof und Elisabethkirche, in Kassel gilt es für die Innenstadt. Das Zünden aller Feuerwerkskörper, Raketen oder Böller, ist untersagt.
Wer dagegen verstößt, muss je nach Einzelfall mit Geldbuße von fünf Euro bis 10.000 Euro rechnen. Schilder an den Zugängen zur Marburger Oberstadt sollen das Verbot unübersehbar machen. Seitens Polizei und Stadtpolizei sind in der Silvesternacht Kontrollen angekündigt. Von der Philipps-Universität wurde entschieden, auf dem Gelände rund um das Schloss das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu untersagen. Sicherheitskräfte sollen dort verstärkt Kontrollen leisten, wird mitgeteilt.
In Kassel bleiben die zahlreichen Buden vom Weihnachtsmarkt über die Feiertage hinaus stehen. Daher wurde für den Bereich der Innenstadt ebenfalls ein Verbot von Feuerwerk festgelegt. Geltung hat das Feuerwerksverbot für den Königsplatz, Friedrichsplatz, Opernplatz, den Florentinerplatz, Teile der Oberen Königsstraße und der Treppenstraße. Zu einem Silvester-Event mit einer Lasershow wird auf den Vorplatz des Rathauses eingeladen.