Studierende aus anderen Ländern in Marburg weiterhin entlastet
02.01.2025 (pm/red) Wer als ausländischer Studierender seine Aufenthaltserlaubnis während des Studiums in Marburg verlängern will, muss auch in 2025 in Marburg lediglich 5.952 Euro statt 10.332 Euro auf einem Konto vorweisen können. Wer 11.904 Euro vorweist, könne die Aufenthaltserlaubnis direkt um zwei Jahre verlängern, wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.
„Die Stadt Marburg hat mit dieser Ausnahmeregelung gute Erfahrungen gemacht. Es erleichtert die Bewilligung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Seiten der Verwaltung und für die Studierenden“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.
Außerdem gebe es verbesserte Regelungen auf Bundesebene für internationale Studierende, die neben dem Studium arbeiten möchten. Der sogenannte „Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts“ war in Marburg zuletzt im Dezember 2023 um ein Jahr verlängert worden. Diese Regelung gilt nunmehr ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2025. Die Berechnung der Beträge basieren auf den BAföG-Sätzen, die den monatlichen Bedarf eines Studierenden abbilden.