UN-Welttag gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar
09.02.2025 (pm/red) Unter 18-Jährige dürfen nicht den Bundestag wählen, aber bei der Bundeswehr das Töten lernen – nach Ansicht des Marburger Bündnisses „Nein zum Krieg!“ absurd.
Weltweit gibt es 250.000 bis 300.000 Kinder und Jugendliche, die in bewaffneten Kriegen und Konflikten eingesetzt werden, vor allem in Afrika, Asien und dem Nahen Osten. Sie werden zwangsweise rekrutiert, von bewaffneten Gruppen entführt oder werden Kindersoldaten, weil sie aus Armut und Not, z. B. wegen Dürren oder Überschwemmungen, keinen anderen Ausweg sehen.
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1990 und darauf basierenden weiteren internationalen Vereinbarungen verbieten grundsätzlich, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Soldaten „eingezogen und eingesetzt“ werden. Damit sollen Minderjährige geschützt werden, um in ihrer persönlichen Entwicklung nicht durch Militärdienst beeinträchtigt zu werden. Ein Zusatzprotokoll lässt allerdings eine Ausnahme als „Hintertür“ offen.
Zu Recht setzt sich Deutschland dafür ein, dass Länder wie Somalia und Afghanistan keine unter 18-Jährigen in ihre Armee aufnehmen.
Bundeswehr: Immer mehr Minderjährige
Unglaubwürdig ist dies allerdings dadurch, dass Deutschland zu den 35 Staaten weltweit gehört, die die Ausnahmeregelung ausnutzt – im Gegensatz zu den übrigen 136 Unterzeichnerstaaten der Kinderrechtskonvention.
Zwar nehmen die Minderjährigen in Deutschland nicht am Wachdienst oder an Auslandseinsätzen teil, aber der Gebrauch von Waffen und damit das Töten wird ihnen beigebracht.
Und es werden immer mehr. 2024 wurde mit rund 2.200 Minderjährigen ein Rekordwert erreicht. In der Vergangenheit haben im Übrigen rund 20 % von ihnen den Dienst bei der Bundeswehr innerhalb der ersten 6 Monate wieder abgebrochen, weil die Erwartungen durch die verlockende Werbung durch die Bundeswehr nicht erfüllt wurden.
Das Bündnis „Nein zum Krieg!“ fordert, dass auch in Deutschland das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre angehoben und dass jegliche Bundeswehrwerbung insbesondere in Schulen, auf Ausbildungsmessen, an Bussen usw. verboten wird.