Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

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Die Linke kritisiert Arbeitsverbot von Fahrern am Uniklinikum Marburg

Marburg 11.2.2011 (pm/red) Zwölf Mitarbeiter der Fahrbereitschaft des Uniklinikums Marburg dürfen und können seit Monatsanfang nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen. Die Fahrer, der Betriebsrat und die Gewerkschaft ver.di befürchten eine Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen oder gar betriebsbedingte Kündigungen. Für den Kreisvorsitzenden der Partei DIE LINKE, Jan Schalauske, ist das ein weiteres Beispiel für die unheilvollen Folgen der Klinikprivatisierung. Den privaten Klinikbetreibern gehe es mit ihrer Androhung, die Fahrer nur weiter zu beschäftigen, wenn sie sich in die deutlich schlechter vergüteten Servicegesellschaft ausgliedern lassen, darum, auf dem Rücken der Beschäftigten Kosten zu drücken und Profite zu erhöhen, schreibt Die Linke dazu in ihrer Pressemitteilung.

Obwohl offensichtlich noch ein so großer Bedarf an Fahrtätigkeiten vorhanden sei, dass ein Taxiunternehmen beauftragt werde, dürften die Fahrer ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Dieses Vorgehen sei ein Schlag in das Gesicht der Beschäftigten.

Weiteren Personalabbau und Verschlechterungen befürchtet

Kreisparteivorsitzender Schalauske sagt dazu: „Die Methode der Klinikleitung hinterlässt mehr als einen faden Beigeschmack. Dass ausgerechnet die Fahrer betroffen sind, die einer Versetzung zu schlechteren Konditionen bereits früher widersprochen hatten, zeigt, dass die Rhön AG anscheinend ein Zeichen gegen widerständiges Verhalten setzen möchte. Der Zeitpunkt kommt allerdings wenig überraschend.“
Ende 2010 ist der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen im privatisierten Klinikum ausgelaufen.

Es sei zu erwarten, so Schalauske weiter, dass die Maßnahmen gegen die Fahrer nur der Auftakt für einen verschärften Personalabbau sein werden. Wenn die Geschäftsführung von Personalumbau spreche, sei eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Personalabbau gemeint. Um das zu verhindern, müssten kurzfristig grundlegende Regelungen getroffen werden, die den Beschäftigten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen bieten.

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