Magistrat veranlasst Schaffung von internem Kontrollsystem
Marburg 23.2.2011 (pm/red) Unbeschadet von unübersehbar wahltaktisch motivierten Parteiäußerungen und von vorauseilenden Forderungen einzelner Sprecher der CDU und MBL macht der Magistrat seine Arbeit – auch hinsichtlich eines qualifizierten und nach vorne weisenden Umgangs mit dem Veruntreuungsfall.
Es soll in der Stadtverwaltung ein internes Kontrollsystem geschaffen werden, das der Organisation der Verwaltung entspricht und Anstösse für deren Weiterentwicklung geben kann. Das hat der Magistrat in seiner Sitzung am Montag, 21. Februar, beschlossen, wird in einer Presseinformation mitgeteilt.
Schritte, die ein solches Kontrollsystem möglich machen, legte Oberbürgermeister Egon Vaupel dem Magistrat zur Beschlussfassung vor. Dazu sagt Vaupel: „Mit der Umsetzung wird sichergestellt, dass transparent wird, welche Prüfungen in welchem (auch zeitlichen) Rahmen stattfinden.“
Oberbürgermeister veranlasst Massnahmen mit struktureller Folgewirkung
In der Vorlage für den Magistrat findet sich dies formuliert. Das städtische Prüfungsamt wird beauftragt, zeitnah ein Konzept zur Prüfungsplanung zu erarbeiten. Spezielle Prüfaufträge, die vom Magistrat oder von der Stadtverordnetenversammlung dem Prüfungsamt übertragen werden können, sind in die Prüfpläne einzuarbeiten. Durchgeführte Prüfungen sollen dokumentiert werden und im Rahmen von Berichterstattung dem Magistrat und dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig als Quartalsbericht zur Kenntnis gegeben werden.
Die lückenlose Aufklärung der Untreuehandlungen in der städtischen Beihilfestelle sei die eine Sache, so Oberbürgermeister Egon Vaupel. Zugleich habe es um mehr zugehen. „Aus den vorläufigen Feststellungen des Prüfungsamtes werde ich Konsequenzen ziehen. Die Abläufe und Prozesse in allen zahlungsrelevanten Bereichen der Stadtverwaltung werden kritisch untersucht.“
Beauftragung externer Fachleute vorgesehen
Für diese Untersuchung soll, nach Vorstellung des Oberbürgermeisters, eine geeignete externe Einrichtung beauftragt werden. Sie soll Vorschläge für die Implementierung systemtechnischer Kontrollmechanismen als auch ablauforganisatorischer Prozesse für Bereiche der Verwaltung erarbeiten, in denen zahlungsrelevante Vorgänge bearbeitet werden.
Mit dem Beschluss des Magistrats werde dies alles auf den Weg gebracht, fasst Oberbürgermeister Egon Vaupel zusammen. Die Etablierung eines flächendeckenden internen Kontrollsystems bedinge zudem eine erweiterte technische und gegebenenfalls personelle Ausstattung.
„Darüber ist nach Vorlage des Prüfungskonzeptes zu entscheiden“, sagt Egon Vaupel und schafft damit eine Handlungsgrundlage. Darin bleibt Raum und Gelegenheit Ergebnisse der Akteneinsichtausschusses aufzunehmen. Doch diese muss der Ausschuss überhaupt erst erarbeiten.