ver.di Stellungnahme und Forderungen zum Karlsruher Urteil
Marburg 24.2.2011 (pm/red) Das Verfahren zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Beschwerde von neun ehemals Landesbediensteten an der früheren Uniklinik Marburg, heute Universitätsklinikum Gießen Marburg (UKGM), wurde durchgehend von der Gewerkschaft ver.di unterstützt. Zudem sind die neun klageführenden Beschäftigten allesamt Mitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft. Das Urteil wirft einige Fragen auf und hat bereits zu Stellungnahmen von politischer Seite führt. Diese finden sich in das-marburger.de in der Menüleiste dokumentiert. Nunmehr nimmt die Gewerkschaft ver.di zum Urteil und dessen Konsequenzen Stellung.
Durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) wurde die Rechtsauffassung von ver.di bestätigt, dass bei der Überleitung der Beschäftigten des ehemals landeseigenen Universitätsklinikums Gießen und Marburg nicht alles mit rechten Dingen zuging. Das Uniklinikum wurde 2005, nach der Fusionierung beider Standorte und Gründung einer GmbH, an den privaten, aktiennotierten Rhön-Konzern verkauft. ver.di hat fast sechs Jahre lang neun von ehemals 138 Beschäftigten, die Widerspruch gegen ihre Überleitung zum neuen Arbeitgeber, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, UKGM, eingelegt hatten, durch alle gerichtlichen Instanzen bis vor das BVerfG vertreten.
Privatisierung hat in Teilen gegen die Verfassung verstossen
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe urteilte nun, dass das Land Hessen bei der Überleitung in Teilen verfassungswidrig gehandelt hatte. Dem Land wurde vom Gericht aufgegeben, das damals eigens geschaffene Gesetz bis zu 31.12.2011 verfassungskonform zu ändern. Bis dahin ruht das Verfahren.
ver.di fordert transparente Gesetzgebung vom Land Hessen
ver.di fordert das Land Hessen dringend auf, das Gesetzgebungsverfahren nicht zu verzögern, sondern bereits jetzt zu reagieren und es transparent und im Zusammenwirken mit ver.di und anderen Beteiligten zu gestalten.
„ver.di verurteilt selbstverständlich nach wie vor die immer mehr fortschreitende Privatisierung des Gesundheitswesens“, sagt Marita Kruckewitt, für die UKGM GmbH zuständige ver.di-Sekretärin. „Wenn sie aber politisch nicht zu verhindern ist, wie im Falle Gießen und Marburg, müssen wir darauf achten, dass alles ordentlich über die Bühne geht und die Bedingungen sozialverträglich gestaltet werden.“
Überprüfung der Konsequenzen des Urteils
Wie es für die Beschäftigten weitergehen wird, kann zur Zeit niemand sagen, da das Urteil in jedem Fall erst einmal gründlich geprüft werden muss. Auch die ver.di-Rechtsabteilung bewertet zur Zeit die Aussagen des BVerfG. „Eines aber ist klar, so Marita Kruckewitt, „ver.di und auch die Betriebsräte beider Standorte werden die ArbeitnehmerInnen nicht im Stich lassen, sondern Möglichkeiten und Wege finden, den tollen Erfolg der neun ver.di-Mitglieder für die betroffenen Menschen nicht zum Nachteil geraten zu lassen.“
Den Klagenden gebühre besonderer Dank dafür, dass sie die jahrelange Belastung und Unsicherheit auf sich genommen haben, um gemeinsam mit ver.di dem Land Hessen zu bescheinigen, dass es die Grundrechte von ArbeitnehmerInnen missachtet und verfassungswidrig gehandelt habe, sowohl als ehemaliger Arbeitgeber als auch als Gesetzgeber.
ver.di fordert sowohl den alten als auch den neuen Arbeitgeber auf, keinen Druck auf die Beschäftigten auszuüben, „sondern in Ruhe und mit Maß die Angelegenheit zu einem guten Ende zu bringen.“ Die Frage, wie das Ergebnis aussehen werde, könne zur Zeit niemand genau beantworten. „Spekulationen verunsichern die Menschen eher, als dass sie für Klarheit sorgen“, meint Marita Kruckewitt.