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MdB Bartol hält Spatenstich A 49 für Wahlkampf-Aktionismus

Berlin, Marburg 15.3.2011 (pm/red) Deutliche Kritik übt der Bundestagsabgeordnete Sören Bartol (SPD) an der Absicht von Minister Posch (FDP), am 15. März den Spatenstich für den Weiterbau der A 49 zu vollziehen. Er sieht in dem Spatenstich zwölf Tage vor der Kommunalwahl bloßen Wahlkampf-Aktionismus. „Der Baubeginn zu einem Zeitpunkt, zu dem weder Finanzierung der A 49 gesichert ist, noch Baurecht für alle Abschnitte besteht, ist unverantwortlich.“ Posch riskiere damit, dass die A 49 als Rumpfautobahn irgendwo zwischen Schwalmstadt und Neuental ende, sobald das Geld ausgehe, schreibt Bartol in einer Pressemitteilung. Als Folge fürchtet Bartol unzumutbare Belastungen für die Menschen im Ostkreis Marburg-Biedenkopf. Das werde absehbar zum Verkehrsinfarkt in Neustadt und Stadtallendorf führen.

Bau der A 49 steht unter Finanzierungsvorbehalt

Verkehrsausschussmitglied Bartol verweist auf eine Antwort der Bundesregierung vom 27.12.2010 auf eine Kleine Anfrage der SPD. Darin heißt es zur A 49: „Die Realisierung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeit.“ Bartol erläutert: „Die mehr als 500 Millionen Euro für den Bau müssen erst noch in Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Hessen bereitgestellt werden. Das wird nicht ohne merkliche Einschränkungen bei anderen Straßenbaumaßnahmen möglich sein.“

Für Bartol, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion, ist dieser Spatenstich ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Marburg-Biedenkopf. Wiederholt haben die Räte von Marburg, Stadtallendorf und Neustadt erklärt, dass ein Weiterbau der A 49 erst dann erfolgen darf, wenn das Planungsrecht für die gesamte Strecke von Bischhausen bis zur A 5 besteht. Wann Planungsrecht für alle drei Teilabschnitte vorliege, sei nicht absehbar, so Bartol: „Alle bisher genannten Zeitpunkte dafür wurden immer wieder nach hinten verschoben. Als neustes Problem ist die Frage hinzugekommen, ob die Ausnahmegenehmigung der EU für das FFH-Gebiet bei Stadtallendorf fehlerhaft ist.“

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